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Kanton
26.06.2020

«Geld-zurück-Initiative»: Gegenvorschlag angenommen

Das Poster der glp schwyz.
Das Poster der glp schwyz. Bild: zvg
Die Notwendigkeit der GLP-Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» wurde erkannt.

Die Finanzierung der kantonalen Energieförderung ist im Energiegesetz geregelt. Die Initiative der GLP sieht vor, dass die Energieförderung mit einem Energiefonds finanziert wird, der mit einem Teil der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank gefüttert wird. Der Gegenvorschlag sieht jedoch vor, dass der Kanton für die Energieförderung jährlich eine Million Franken zur Verfügung stellt.

Der Rat war sich einig, dass bei diesem aktuellen Thema Handlungsbedarf besteht. Um Planungssicherheit zu erlangen, sprachen sich jedoch diverse Kantonsräte gegen eine Zweckbindung der SNB-Gelder aus. Blieb die Frage, wie viel Geld dem Energiefonds jährlich zustehen sollte? «Die Rahmenbedingungen haben sich verändert. Wir würden auch 2,5 Mio. Fr. unterstützen», so Mitinitiant Rudolf Bopp (GLP, Einsiedeln). Thomas Hänggi (SVP, Schindellegi) hingegen wollte auf keinen Fall «Geld rausschmeissen».

Baudirektor Othmar Reichmuth führte aus: «Die Zeiten haben sich geändert.» Wenn man die Hoheit über den Gebäudebereich im Kanton behalten wolle, müsse eine Förderung auf die Beine gestellt werden. «Sonst gibt es eine Bundeslösung.» Bei der Abstimmung wurde die Initiative als gültig erklärt, dann jedoch der Gegenvorschlag mit einem jährlichen Beitrag von 2,5 Mio. Fr. angenommen.

Patrizia Baumgartner, Redaktion March24/Höfe24
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