Auf Bundesebene laufen derzeit Diskussionen über ein mögliches Stimmund Wahlrechtsalter ab 16 Jahren. Eine Motion verlangte genau dieses auch für den Kanton Schwyz. Ein solches Recht wollen die Schwyzer Kantonsparlamentarier den Jugendlichen aber nicht einräumen. Man solle nicht vorpreschen und abwarten, was auf Bundesebene geschieht. Auch sei es nicht angezeigt, die politische von der zivilrechtlichen Mündigkeit zu trennen, hiess es im Parlament. Bislang kennt in der Schweiz lediglich der Kanton Glarus ein Stimm- und Wahlrechtsalter 16.
Kanton
18.11.2021
18.11.2021 17:22 Uhr
16-Jährige dürfen nicht an die Urne
16-Jährige sollen im Kanton Schwyz nicht über kantonale Vorlagen abstimmen dürfen.
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Eine Mehrheit der Kantonsparlamentarier will nicht bereits den 16-Jährigen ein aktives Stimm- und Wahlrecht zugestehen.