Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Region
08.01.2021
08.01.2021 08:25 Uhr

Redner müssen doch keine Maske tragen

Die Veranstalter der Kundgebung in Lachen müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Veranstalter der Kundgebung in Lachen müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bild: Anouk Arbenz
Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat der Beschwerde stattgegeben und die Maskentragepflicht für Redner auf der Kundgebung von morgen Samstag in Schwyz aufgehoben.

Laut Mitteilung des Aktionsbündnisses für eine vernünftige Corona-Politik schreibt das Gericht lediglich einen Abstand der Redner zu den Teilnehmern von drei Metern vor. Dies sei leicht einzuhalten. Das Aktionsbündnis spricht von einem «sensationellen Erfolg». Eine Maskentragepflicht für Redner auf einer Kundgebung schränke die freie Rede und Ausdrucksmöglichkeit wesentlich ein.

Erfolgreich gewehrt

Für das Aktionsbündnis Urkantone sei es daher immer unverständlich gewesen, dass die Schwyzer Polizeibehörden unter der Leitung des Sicherheitsdirektors und Regierungsrates Herbert Huwiler erstmals und einmalig in der Schweiz auf einer solchen Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechtes beharrt haben, «und zwar auch dann noch, als ein Rechtsgutachten des BAG vorgelegt wurde, nach dem keine Maskentragepflicht für Redner auf einer politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebung besteht».

Redaktion March24 & Höfe 24
Demnächst