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04.12.2022

Wohin mit dem Schnee?

So sahen manche Autos in St.Gallen am «Freitag danach» aus
So sahen manche Autos in St.Gallen am «Freitag danach» aus Bild: zVg
Schneefall sorgt nicht nur für Freude. Die Räumung der Schneemassen führt teilweise zu Problemen. Deshalb möchte das Amt für Gewässer auf das Merkblatt mit den Grundsätzen zur korrekten Schneeablagerung hinweisen.

Unkontrollierte Schneeablagerungen…

In den vergangenen Wintern wurde immer wieder festgestellt, dass an Schneeablagerungsstellen der öffentlichen Dienste unerlaubterweise Schnee von privaten Liegenschaften (Firmenareale, Vorplätze, Strassen usw.) abgelagert wurde. Des Weiteren wurde auch an Gewässerabschnitten, die nicht als Schneeablagerungsstellen ausgeschieden sind, Schnee entsorgt. Ausserdem handelte es sich nicht überall um sauberen bis mässig verschmutzten Schnee.

…und deren Folgen

Das Resultat waren mit Schnee überhäufte Kippstellen, hinterlassene Unordnung, Verschmutzung der Gewässer und beschädigte Infrastrukturen. Grosse Schneemengen in Bächen können den Durchfluss verhindern und zu Überschwemmungen führen. Ausserdem beeinträchtigt dies die Wasserlebewesen, insbesondere Fische, denn ihr Lebensraum wird zerstört, die Wassertemperatur stark gesenkt und bei verschmutztem Schnee das Wasser verunreinigt. Deshalb werden die Schneeablagerungsstellen vor Aufnahme in die Schneeablagerungskarte durch die zuständigen kantonalen Fachstellen genau auf ihre Eignung geprüft.

Merkblatt gibt Auskunft

Um die angetroffenen Missstände im Zusammenhang mit der Schneeablagerung in Zukunft zu verhindern und die Gewässer vor Beeinträchtigungen zu schützen, ist das Merkblatt zur Schneeablagerung zu beachten. Die in der Schneeablagerungskarte definierten Stellen dürfen nur durch die öffentlichen Dienste benutzt werden. Private sind aufgefordert, den Schnee nicht in die Gewässer zu kippen.

Grundsätze der Schneeentsorgung im Kanton Schwyz

  • Der Schnee ist vor Ort zu lagern. Dies gilt insbesondere für private Plätze und Strassen.
  • Private dürfen keinen Schnee in die Gewässer einbringen. In Notfällen sind die zuständigen Personen der jeweiligen Gemeinde zu kontaktieren.
  • Die Ablagerung von Schnee in Oberflächengewässer darf nur an dafür bestimmten Stellen (map.geo.sz.ch > Geokategorie «Wasser-, Abfallsyst.» > Schneeablagerungen) durch die öffentlichen Dienste (Kanton, Bezirke und Gemeinden) oder deren Beauftragte erfolgen.
  • In die Gewässer darf nur Schnee eingebracht werden, welcher weniger als 48 Stunden alt, d. h. nur mässig belastet ist.
Kanton SZ, March24&Höfe24
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