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Kanton
22.08.2022

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben

Das Feuerverbot, das der Kanton Schwyz am 10. August erliess, wird heute aufgehoben.
Das Feuerverbot, das der Kanton Schwyz am 10. August erliess, wird heute aufgehoben. Bild: AdobeStock/Zürioberland24
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 10. August wird ab Montagnachmittag, 14 Uhr, aufgehoben. Grund sei der Regen vom Wochenende, teilt das Umweltdepartement des Kantons Schwyz mit.

Die Niederschläge hätten Entspannung gebracht, so das Umweltdepartement. «Ab letztem Donnerstag lag die Schweiz im Einflussbereich eines markanten Tiefs mit Zentrum über der nördlichen Adria. Dieses Tief zog am Freitag allmählich nordöstlich und führte verbreitet zu intensiven Niederschlägen. In der Nacht auf Samstag wurde mit nördlichen Höhenwinden zudem feuchte Kaltluft zum Alpennordhang geführt», heisst es in der heute veröffentlichten Medienmitteilung.

Bis Samstagmittag seien im Kanton Schwyz verbreitet 60 bis 80 Millimeter, lokal gar über 100 Millimeter Regen gefallen. Dank markant tieferer Temperaturen sei das Regenwasser auch nicht gleich wieder verdunstet.

Von «gross» auf «erheblich» heruntergestuft

Für die kommenden zwei Wochen würden weitere gewittrige Niederschläge erwartet. Daher werde das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe ab heute Montagnachmittag aufgehoben und die Gefahrenstufe von «gross» auf «erheblich» reduziert. Das heisst, dass im Wald und in Waldesnähe sorgfältig mit Feuer umgegangen werden muss.

«Heikel bleibt die Lage an gut besonnten, südexponierten Waldrändern und bei Windeinfluss. Örtlich ist wegen dem bereits eingesetzten Laubfall und der trockenen Bodenvegetation weiterhin erhöhte Brandgefahr vorhanden.»

Verhaltensregeln beim Umgang mit Feuer

  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
  • Das Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
  • Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
  • Keine Raucherwaren wegwerfen
  • Keinen Schlagabraum verbrennen
  • Verzicht auf Feuerwerk und Himmelslaternen in Waldesnähe; Sicherheitsabstände einhalten
Redaktion March24 & Höfe24