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Kanton
10.08.2022

Kanton Schwyz: Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Der Kanton Schwyz erlässt ab heute, 14 Uhr, auf dem ganzen Kantonsgebiet ein Feuerverbot. Es gilt ab sofort die Warnstufe 4: «grosse Gefahr».

Regen ist derzeit nicht in Sicht. Die lokalen Gewitterregen in den vergangenen Tagen konnten zudem die Waldbrandgefahr nicht mindern. Es herrscht darum in Wäldern und auf Wiesen eine zunehmend erhöhte Waldbrandgefahr. Neu gilt die Warnstufe 4, dies bedeutet «grosse Gefahr».

«Es ist bis auf Widerruf im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald und in Waldesnähe (Abstand mindestens 50 m) Feuer zu entfachen», schreibt das Schwyzer Umweltdepartement in einer Mitteilung. Aufgrund der Gefahr durch Funkenflug sei auch das Feuern in sämtlichen Feuerstellen und Einweggrills – ungeachtet des Standorts im Freien – verboten. Ebenso sei es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder feuerbetriebene Heissluftballone/Himmelslaternen steigen zu lassen. Gestattet bleibe das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen. Die Bevölkerung sei aufgerufen, diese Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen und Löschmaterial bereit zu halten. Das Verbot gilt ab heute Mittwoch, 14 Uhr. 

Eine Entspannung der Gefahrenlage sei frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. «Erst dann kann das Feuerverbot ausser Kraft gesetzt werden», so die Mitteilung.

Gefahrenstufe 4

Gemäss dem Naturgefahrenportal des Bundes bedeutet Gefahrenstufe 4, dass brennende Streichhölzer, ein Funkenflug eines Grillfeuers und Blitzschläge sehr wahrscheinlich ein Feuer entfachen. Es besteht die Gefahr heisser Bodenfeuer mit Übergreifen auf Kronen von Einzelbäumen, Flugfeuer sind möglich, die Humusschicht kann verbrennen. Die Waldbrandbekämpfung ist schwierig und aufwendig zu löschen. 

Redaktion March 24 und Höfe 24