Am späten Abend des 8. Mai 2021 schlug es bei der Feuerwehr Schübelbach Alarm. An der Bahnhofstrasse in Siebnen war es in einem Gewerberaum zu einem Brand gekommen.
Mit Hilfe von Atemschutzmasken konnten die Feuerwehrleute den Brand löschen, mittels Lüfter und Lunte wurde das Lokal anschliessend entraucht. Der Schaden war erheblich, weshalb der Inhaber des Ladenlokals mit den Bauarbeiten wieder von vorne beginnen musste.
Aufpassen beim Entsorgen
Wie Recherchen des «March-Anzeigers» zeigen, ist die Ursache dieses Brands inzwischen geklärt.
So zeigt ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz, dass eine 40-jährige Zürcherin mit einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 220 Franken und einer Busse von 1100 Franken bestraft wurde. Zahlen muss sie auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 2600 Franken.
Was hatte sie getan?
Die 40-Jährige hatte an diesem Abend die Tischplatte und einen Bartisch zur Wiederauffrischung des Materials mit einem Arbeitsplattenöl eingerieben. Sie wartete 30 Minuten, bis das Öl einwirken konnte, und wischte dieses anschliessend mit einem Küchenpapier ab, welches sie in einen Abfallsack beim Haupteingang entsorgte. Danach verliess sie das Lokal.
Wenn Leinöl mit Luftsauerstoff reagiert, entwickelt sich Wärme. Es wurde also sehr heiss im Abfallsack. So heiss, dass ein Glimmbrand entstand, der den ganzen Abfallsack und schnell auch ein Holzgestell und eine Papiertragtasche in Brand setzte. Es entstanden zwei offene Feuer links und rechts vom Haupteingang. Der Rest ist Geschichte.