Für Maturanden legte der Erziehungsrat fest, dass während des Fernunterrichts im zweiten Semester in den Maturafächern mindestens ein Leistungsnachweis benotet werden muss. Als Maturitätsnote wird aber nur die Erfahrungsnote des ersten Semesters sowie diejenige der schriftlichen Maturaprüfung gezählt – ausser es wird knapp.
Nur Vornoten des 1. Semesters
Als Diskussionspunkt hat sich die Erbringung von Leistungsnachweisen während des Homeschoolings und deren fehlendes Auftauchen in der Maturanote erwiesen. Am 16. März hatten die fünf Rektoren der Schwyzer Gymnasien und das zuständige Kantonale Amt für Mittel- und Hochschulen eine ausserordentliche Sitzung vereinbart, um das weitere Vorgehen während der vom Bund erlassenen ausserordentlichen Lage zu planen.
Dort wurde vereinbart, dass während der Phase des Fernunterrichts Leistungsnachweise gemacht und benotet werden können. «Wir beschlossen jedoch auch, dass nur die Vornoten des ersten Semesters für die Maturanote zählen», so Martin von Ostheim. Mitte April haben sich die Rektoren erneut getroffen und unter dem Vorbehalt des Bundesbeschlusses entschieden, dass es in diesem Jahr an allen Schwyzer Mittelschulen nur eine schriftliche Maturaprüfung geben wird.
Fernunterricht könnte zählen
In den jetzt erschienenen Sonderregelungen des Erziehungsrats auf Mittelschulstufe wird festgehalten, dass die Lehrpersonen während des Fernunterrichts frei sind, Leistungsnachweise einzufordern. Johannes Eichrodt weiss: «Leistungsnachweise aus dem Fernunterricht können gültig gemacht werden.» Es gebe verschiedene Möglichkeiten, onlinegerechte Prüfungen durchzuführen, zum Beispiel indem man Arbeiten schreiben lasse, in einer Fremdsprache konversiere oder auch ein Referat per Video festhalte. Er bilanziert: «Wir haben Notenwerte aus dem Fernunterricht, die Hand und Fuss haben.»
Michael Stähli relativiert: «Wir haben fünf Mittelschulen im Kanton, da gibt es Unterschiede», sagt er. Der Auftrag für mindestens einen Leistungsnachweis pro für die Matura relevantes Fach sei da.
Auch die KSA hat in den meisten Fächern bereits Noten. «Wir haben den Schülern gesagt, sie sollen auch im Fernunterricht alles geben, da wir davon ausgingen, dass die Maturaprüfungen stattfinden», sagt Rektor Martin von Ostheim.
Nur in Ausnahmefällen
Es gibt trotzdem Fälle, bei denen die Vornoten im zweiten Semester für die Maturanote einbezogen werden: wenn die Matura oder der FMS-Abschluss knapp, «das heisst mit höchstens einem Minuspunkt», nicht bestanden ist. Dann wird bei den ungenügenden Schlussnoten (und nur bei diesen) die entsprechende Zeugnisnote aus dem jetzigen, zweiten Semester inklusive Fernunterricht als Erfahrungsnote berücksichtigt.