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Kanton
12.05.2020

Regierungsrat will keine «Abschlüsse zweiter Klasse»

Der Regierungsrat gibt nicht nach: Die schriftlichen Abschlussprüfungen für Maturanden und Fachmittelschüler im Kanton Schwyz finden trotz Coronavirus statt.
Der Regierungsrat gibt nicht nach: Die schriftlichen Abschlussprüfungen für Maturanden und Fachmittelschüler im Kanton Schwyz finden trotz Coronavirus statt. Bild: Archiv
Anfang Mai forderten die diesjährigen Abschlussklassen der Mittelschulen in einem offenen Brief, dass auch im Kanton Schwyz auf die Abschlussprüfungen verzichtet wird. Nun liegt das Antwortschreiben vor.

«Der Erziehungsrat hat am 11. Mai die für den Kanton Schwyz geltenden Sonderregelungen an den Mittelschulen erlassen. Darin kommt er zum Schluss, dass aufgrund der Pandemie keine Veranlassung besteht, vollständig auf die Abschlussprüfungen zu verzichten», heisst es im Antwortschreiben von Bildungsdirektor Michael Stähli an die Maturenden und Fachmittelschüler der diesjährigen Abschlussklassen. «Die indirekte Betroffenheit in Bezug auf die Aussetzung des Präsenzunterrichts rechtfertigt es jedoch, auf die mündlichen Prüfungen zu verzichten und somit die Schülerinnen und Schüler sowie die Organisation der Abschlussprüfungen an den Schulen wirksam zu entlasten.»

Dies begründet Stähli damit, dass die Mittelschulabschlussprüfungen  unverzichtbare Elemente der Ausbildungsgänge seien, da darin eine umfassende Prüfung der Kenntnisse und Kompetenzen der letzten zwei Ausbildungsjahre erfolge. «Der Abschluss befähigt die Absolventinnen und Absolventen, prüfungsfrei in eine schweizerische Hochschule eintreten zu können», schreibt Stähli. Es sei deshalb entscheidend, dass mit der Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfungen die Abschlüsse 2020 im Kanton Schwyz später nicht als «Abschlüsse zweiter Klasse» bezeichnet werden könnten.

Dennoch stellt er gewisse Erleichterungen bei der Notenberechnung in Aussicht. So würden etwa die Leistungen im laufenden Semester, welches grösstenteils im Fernunterricht abgehalten wurde, nicht bewertet – es sei denn, die Prüfung würde knapp nicht bestanden. In diesem Fall würden gute Leistungen berücksichtigt. Weiter sei bei der Ermittlung der Fächer mit Abschlussprüfung eine Rundungsregel zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Ausserdem fänden die Prüfungen nun statt Ende April in der Woche vom in der Woche vom 25. bis 29. Mai statt. Damit hätten sie faktisch einen längeren Zeitraum für die Prüfungsvorbereitung zur Verfügung als in den früheren Abschlussjahren.

«Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Entscheid den hohen Stellenwert der Matura- und der FMS-Abschlüsse auch im Jahr 2020 aufrecht erhalten und andererseits die spezielle Situation zu Gunsten der Kandidatinnen und Kandidaten angemessen berücksichtigen können», schriebt Stähli zum Schluss. «Wir wünschen Ihnen allen bereits jetzt erfolgreiche Prüfungen sowie alles Gute in Ihrem Weiterstudium und auf Ihrem persönlichen Lebensweg.»

Mehr dazu in den Ausgaben von «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» vom 13. Mai

red