von Oliver Bosse
Einer der wichtigsten Schritte zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie ist das sogenannte Contact Tracing. Dabei werden möglichst alle Personen aufgespürt und kontaktiert, die in engerem Kontakt mit einem Infizierten standen und verhindert, dass diese ihrerseits weitere Personen anstecken können. Verantwortlich dafür sind die Kantone beziehungsweise die kantonsärztlichen Dienste.
Wegen zu hoher Fallzahlen war die Rückverfolgung der Ansteckungsketten in einigen Kantonen in den vergangenen Wochen allerdings nicht umsetzbar. Nun informierte der Bundesrat dieser Tage aber darüber, dass unter Einbezug der Kantone ein neues Konzept erarbeitet wurde und dank sinkenden Fallzahlen das Contact Tracing flächendeckend wieder aufgenommen werden soll.
Selbst-Quarantäne notwendig
Auch im Kanton Schwyz läuft es – aber nicht wieder, sondern immer noch, wie Kantonsarzt Claudio Letta auf Anfrage mitteilt: «Im Kanton Schwyz wird seit Beginn des Coronavirus-Ausbruchs das Nachverfolgen der positiv getesteten Personen und eine durch die jeweilige Lage vorgegebene Rückverfolgung durch das Amt für Gesundheit uns Soziales gewährleistet.» Dies geschehe in Zusammenarbeit mit der Zentralschweizerischen Lungenliga, welche für solche Fälle im Pandemieplan des Kantons Schwyz vorgesehen sei.
Letta erklärt, wie es funktioniert: «Ausgehend von einer positiv getesteten Person werden in einem ersten Schritt die engeren Kontaktpersonen wie Familienangehörige im gleichen Haushalt und Intimpartner kontaktiert und über die notwendige Selbst-Quarantäne informiert. Wenn durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegeben, wird versucht, ebenfalls die Kontaktpersonen zu ermitteln, welche zur positiven Person während der möglichen Ansteckungszeit ungeschützten Kontakt hatten.»
Quarantäne kann verfügt werden
Enger Kontakt heisst laut BAG 15 Minuten bei weniger als zwei Metern Abstand ohne Schutzmassnahmen wie Hygienemasken oder Trennscheibe während der infektiösen Zeitspanne, also nach Auftreten der Symptome und 48 Stunden davor. Solche engen Kontaktpersonen werden dann unter Quarantäne gestellt, um eine mögliche Weiterverbreitung zu verhindern.
Die Quarantäne kann durch den Kantonsarzt verfügt werden, heisst es in einer Mitteilung des BAG. «Treten innerhalb von zehn Tagen nach einem Kontakt Symptome auf, wird der Arzt einen Test anordnen. Treten in dieser Zeit keine Symptome auf, kann davon ausgegangen werden, dass die Person nicht angesteckt wurde und die Quarantäne wird aufgehoben», heisst es in der Mitteilung weiter.