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20.09.2021

Luzerner Kriminalgericht verurteilt Glarner Heilerin zu Haftstrafe

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bild: zVg
Eine Glarner Heilerin wurde in Luzern wegen Veruntreuung und Betrug verurteilt

Weil sie einer Schülerin mehrere Millionen abknöpfte, soll eine Glarner Heilerin hinter Gitter. Das Luzerner Kriminalgericht hat die 66-Jährige wegen Veruntreuung und Betrugs zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Das Opfer, das als Privatklägerin auftrat, erhält 1,5 Millionen Franken Schadenersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und liegt ohne Begründung vor.

sda
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