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Kanton
17.08.2021
17.08.2021 16:20 Uhr

Corona-Skeptiker vor Bundesgericht chancenlos

Corona-Skeptiker haben am Bundesgericht eine erneute Abfuhr erhalten.
Corona-Skeptiker haben am Bundesgericht eine erneute Abfuhr erhalten. Bild: Keystone
Das Bundesgericht ist auf mehrere Stimmrechtsbeschwerden gegen das Covid-19-Gesetz nicht eingetreten.

Nur wenige Wochen, nachdem Covid-Skeptiker aus dem Kanton Schwyz mit ihren Beschwerden gegen die angeordneten Massnahmen am Bundesgericht abgeblitzt sind, verzeichnen jetzt weitere Schwyzer Covid-Skeptiker mit ihren Beschwerden keinen Erfolg am Bundesgericht. Auf ihre Stimmrechtsbeschwerden zum Covid-19-Gesetz ist das Bundesgericht gar nicht eingetreten.

Die sechs Stimmrechtsbeschwerden aus den Kantonen Schwyz, Zürich, Bern und Basel-Landschaft hat das Bundesgericht bei seiner Beurteilung vereint, da sie alle den gleichen Zweck verfolgten. Sie verlangten die Verschiebung der auf den 13. Juni angesetzten eidgenössischen Abstimmung zum Covid-19-Gesetz oder sogar deren nachträgliche Aufhebung. Aus dem Kanton Schwyz wurden zwei Beschwerden (eine von Irene Herzog-Feusi mit 37 Mitbeteiligten und eine von Manuel Albert) eingereicht. 

Unzureichend begründet oder nachträglich hinzugefügt

Die Beschwerdeführenden machten geltend, das Recht auf freie Meinungsbildung im Rahmen der Ausübung der politischen Rechte sei durch den Bundesrat, die Verwaltung und die Parlamentarier verletzt worden. In ihrer Beschwerde führte Herzog-Feusi zudem aus, es gebe «Hinweise auf organisierten Abstimmungsbetrug».

Sie beantragte, es sei sicherzustellen, dass insbesondere jegliches Vorab-Öffnen der Abstimmungscouverts vollständig zu unterbinden sei und dass Abstimmungsmanipulation bei der brieflichen Abstimmung nachweislich ausgeschlossen werden könne. Da dieses Argument im kantonalen Verfahren nicht eingebracht und erst nachträglich vor Bundesgericht aufgeführt wurde, trat das Bundesgericht darauf gar nicht ein.

 

Ruggero Vercellone, Redaktion «Bote der Urschweiz»