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16.08.2021
16.08.2021 17:15 Uhr

Maskengegnerin erzielt vor Gericht einen Teilerfolg

Eine Frau hat sich gegen eine Masken-Busse gewehrt.
Eine Frau hat sich gegen eine Masken-Busse gewehrt. Bild: Keystone
Weil sie sich weigerte, im Zug eine Maske zu tragen, muss eine Frau knapp 500 Franken bezahlen. Dies hat das Kreisgericht See-Gaster in Uznach entschieden. Ob bei dem Fall das letzte Wort gesprochen ist, bleibt noch offen.

Eine Frau aus dem Kanton Zürich fuhr vor knapp einem Jahr im Zug zwischen Rüti und Jona ohne Maske. Dieser Fall ist kürzlich vor dem Kreisgericht See-Gaster gelandet. Insgesamt 460 Franken muss die Frau nun bezahlen. Die Sache kam überhaupt erst vor Gericht, weil sie einen Strafbefehl anfocht, den sie vergangenen November vom Untersuchungsamt Uznach erhalten hatte.

Gemäss Strafbefehl war die heute 46-Jährige Ende August 2020 im Zug von zwei Sicherheitsmitarbeitern aufgefordert worden, eine Maske aufzusetzen oder in Jona auszusteigen. Beides verweigerte sie hartnäckig.

Deshalb verurteilte die Staatsanwaltschaft sie per Strafbefehl wegen Widersetzung gegen Massnahmen im Sinne des Epidemiegesetzes und Ungehorsams gegen Anordnungen eines Sicherheitsorgans des öffentlichen Verkehrs. Sie verhängte eine Busse von 200 Franken. Ausserdem sollte die Frau die Verfahrenskosten von 250 Fr. übernehmen.

Damit war die Maskenverweigerin aber nicht einverstanden. Vor dem Kreisgericht erzielte die Frau, die sich keinen Anwalt nahm, nun einen kleinen Erfolg. Der Einzelrichter sprach sie vom Vorwurf der Widersetzung gegen Massnahmen im Sinne des Epidemiegesetzes frei. Verurteilt wurde die Beschuldigte nur noch wegen Ungehorsams gegen Anordnungen eines Sicherheitsorgans.

Der Richter korrigierte die Busse nach unten – auf 80 Franken. Ausserdem muss die Maskengegnerin zwei Fünftel der Gerichtskosten bezahlen, das sind 380 Franken. Die übrigen 570 Franken übernimmt der Staat.

Christine Schibschid, Redaktorin «Südostschweiz»
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