Das angekündigte schöne Wetter lädt Fussballfans dazu ein, den ersten Match der Schweiz gegen Wales vom Samstag nicht in der eigenen Stube, sondern im Freien zu verfolgen. Will man dies im grösseren Kreis mit Gleichgesinnten tun, bietet sich Public Viewing an. Dazu eine Bratwurst und ein Bier – und das Fussballfest kann beginnen. Gespannt sitzt man vor dem Bildschirm und fiebert mit seinem Team mit. Schiesst einer ein Tor, fallen sich nicht nur die Spieler auf dem Feld, sondern auch die Fans in die Arme.
Kollektiver Torjubel ist verboten
So sah Public Viewing zumindest an den Fussball-Grossanlässen der vergangenen Jahre aus. Damals luden auch in Ausserschwyz zahlreiche Gastronomiebetriebe und Veranstalter zum gemeinsamen Mitfiebern und Anfeuern ein. Es gab weder Sitz- noch Maskenpflicht. Auch eine Begrenzung der Anzahl Zuschauer gab es nicht.
Dieses Jahr ist alles anders. Gemäss Martina Trütsch, Vorsteherin des Amtes für Gesundheit und Soziales, gelten die momentan gültigen BAG-Richtlinien auch für Public Viewings. «Die Vorgaben für die Veranstaltungen vor Publikum in der Covid-Verordnung besondere Lage gelten auch für Public-Viewing-Anlässe, die nicht in Restaurationsbetrieben stattfinden. Finden Veranstaltungen in Restaurationsbetrieben statt, gelten einzig die Begrenzung der Publikumsgrösse – 100 Personen innen, 300 Personen aussen – sowie die Gastronomievorgaben (insbesondere Sitzpflicht, Vierergruppen beziehungsweise im Freien Sechsergruppen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Personen). Festwirtschaften mit Public Viewing sind zulässig, es müssen aber die gleichen Vorgaben eingehalten werden wie bei Public Viewing in bereits bestehenden Restaurationsbetrieben», führt Trütsch aus.
Unmöglich oder verboten sind Public Viewings also nicht, aber für die Veranstalter bleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko. Denn noch immer muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, wenn die Maske nicht getragen wird. Befolgt man die Regeln des BAG, wäre der kollektive Torjubel, bei dem die Fans aufspringen und sich umarmen, also illegal. Ob sich die Fussballfans wohl daran halten werden?
So erstaunt es nicht, dass die Veranstalter ihre Public Viewings nicht öffentlich machen wollen. Stammgäste und «Insider» dürften auch so erfahren, wo sie gemeinsam mit anderen Fussballinteressierten die Spiele verfolgen können. Offiziell ist in unserer Region einzig das Public Viewing auf dem Areal Bloom in Rapperswil – neben dem Manor –, das von der Eventagentur Red Spark organisiert wird.