Die Corona-Demo in Rapperswil-Jona beschäftigt die Justiz. An dem nicht bewilligten Protest vom 24. April nahmen gemäss Schätzungen 4000 Personen teil. Bereits zwei Wochen danach haben zwei von ihnen einen Strafbefehl erhalten – aus unterschiedlichen Gründen.
Eine 67-jährige Berner Oberländerin verstiess gegen das im Kanton St. Gallen geltende Vermummungsverbot. Sie hat gemäss Strafbefehl ihr Gesicht wissentlich und willentlich mit einer Maske verdeckt. Um was für eine Maskierung es sich handelte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft ergibt, dass die Beschuldigte eine Kartonmaske trug, welche das ganze Gesicht bedeckte.
Für diese Widerhandlung schuldet sie dem Staat gesamthaft 550 Franken. Bei Nichtbezahlung tritt eine Freiheitsstrafe von zwei Tagen in Kraft.
Mann widersetzte sich der Wegweisung
Der gleiche Betrag wird einem weiteren Demonstranten aus dem Kanton Bern aufgebrummt. Der 67-Jährige wurde um 12.30 Uhr – also vor dem um 13 Uhr angekündigten Beginn der Kundgebung – von der St. Galler Kantonspolizei weggewiesen. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich schon Hunderte Personen auf dem Rapperswiler Fischmarktplatz auf.
Warum gerade der Beschuldigte weggewiesen worden war, konnte nicht ausfindig gemacht werden. Im Strafbefehl steht bloss, dass die Wegweisung «aufgrund der Teilnahme an einer verbotenen Veranstaltung» erfolgte.
Dieser Anordnung der Polizei ist der Mann aber nicht nachgekommen. Um 14 Uhr hielt er sich beim Parkhaus See neben dem Fischmarktplatz auf. Dies, obschon der Demonstrant laut Strafbefehl Kenntnis davon hatte, dass er das Stadtgebiet von Rapperswil-Jona nicht mehr hätte betreten dürfen. Weil er die polizeiliche Anordnung missachtete, muss er 550 Franken Busse und Gebühren bezahlen.
Einsprachen gegen die Strafbefehle sind nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist keine eingegangen.