Beim Amtsantritt werden die Gemeinderäte darauf vereidigt, ihr Amt gesetzeskonform auszuüben und dem öffentlichen Gut Sorge zu tragen. Doch was den Freienbacher Stimmbürgern mit dem Verkauf des gemeindeeigenen Baulandes Rebmattli vorgelegt wird, widerspreche diesen Anforderungen in krasser Weise, findet das Bürgerforum Freienbach. "Das Gemeindevermögen würde grundlos um viele Millionen verringert und die behördlichen Versprechungen über eine mit diesem Geschäft angestrebte Verkehrslösung beim Seedamm-Engpass sind erwiesenermassen falsch", heisst es in einer Medienmitteilung.
Verkaufspreis praktisch halbiert
Das Rebmattli ist eine der wenigen gemeindeeigenen Landreserven – das heisst wertvolles öffentliches Tafelsilber. Doch gestützt auf eine unhaltbar tiefe «unabhängige Verkehrswertschätzung» wurde der Grundstückswert der 2857 Quadratmeter grossen Parzelle Rebmattli nur auf 5,8 Millionen Franken Verkehrswert festgelegt, statt auf die rund 10 Millionen Franken, die sich aus den Richtwerten der Steuerverwaltung ergeben, enerviert sich das Bürgerforum.
Zudem beinhalte die Vorlage ein Geschenk von je 400'000 Franken Gemeinde- und Kantonssteuergeld an die Eigentümer der Schweizerhof Garage AG. Aus unerfindlichen Gründen wurde der realistische Verkaufspreis fürs «Rebmattli» insgesamt praktisch halbiert und eine Absichtserklärung sieht vor, dass die Öffentlichkeit auch noch diverse Risikokosten zu tragen hätte.
Die behördlich vorgesehene Verschleuderung öffentlicher Gelder geht bei diesem «Dreiecksgeschäft» aber noch weiter. Der Kanton würde nämlich die Schweizerhof-Parzellen seinerseits für einen massiv überhöhten Preis als Verkehrsfläche erwerben: für satte 4,5 statt 3,1 Millionen Franken. Auch diese Zahlen stützen sich auf eine sogenannt «unabhängige Verkehrswertschätzung» des gleichen Büros. Gemäss Steuerverwaltungsrichtwerten ist der Kaufpreis hier um rund 1,4 Millionen Franken zu hoch. Tatsächlich ist die Gewerbezone Schweizerhof (2082 Quadratmeter) mehrfach belastet (Altlasten, hoher Verkehrslärm, Gewässerschutzauflagen, Planungszonen-Einschränkungen, Kosten für den Abbruch des bestehenden Altbaus). Und sie ist flächenmässig 37 Prozent kleiner als der sogenannte «Realersatz» in Wilen.
Es besteht im Übrigen gar kein Anspruch auf Realersatz. Wird Land für übergeordnete öffentliche Interessen benötigt, so sieht das Gesetz bei fehlender Einigkeit eine Enteignung mit Entschädigung auf der Basis des realen Verkehrswerts vor.
Laut Richtplanung beabsichtige die Städtebau-Befürworter in «Pfäffikon-Ost» gar keine Verkehrsverflüssigung, sondern setze auf Lichtsignalanlagen mit Dauerstau-Management. Dementsprechend empfiehlt das Bürgerforum Freienbach ein klares Nein zu diesem Geschäft.