Die Kommission befasste sich an drei Sitzungstagen intensiv mit der Vorlage und der zukünftigen kantonalen Energiepolitik. Die Teilrevision leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der schweizerischen Energie- und Klimaziele, ist die Kommission überzeugt. Unbestritten war dabei, dass die Anforderungen an Neubauten erhöht und dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Die öffentlichen Bauten sollen im Sinne einer Vorbildfunktion nach Möglichkeit noch höhere Anforderungen erfüllen. Zudem werden Neubauten zukünftig auch einen Teil des benötigten Elektrizitätsverbrauchs, beispielsweise mit einer Fotovoltaikanlage, selbst erzeugen müssen.
Ebenfalls sind in Neubauten reine Elektroheizungen nicht mehr zulässig. Effizienzanforderungen an neue Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen tragen ebenfalls dazu bei, den Elektrizitätsverbrauch zu senken. Ein zentraler Punkt der Vorlage betrifft Heizungen und Warmwasseranlagen in bestehenden Bauten, welche mit fossiler Energie betrieben werden. Bei deren Ersatz muss neu mindestens 10 Prozent des bisherigen Energiebedarfs eingespart oder mit erneuerbarer Energie abgedeckt werden.
Anträge zu einem Ziel für den Gebäudebereich und Heizungen im Freien
Die Kantone sind gemäss Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen für den Gebäudebereich zuständig. Deshalb beantragt die Kommission nach ausgiebiger Diskussion für den Kanton Schwyz neu das Ziel in das Energiegesetz aufzunehmen, wonach in der Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser in den Gebäuden bis 2050 keine fossilen Energien mehr zur Anwendung kommen.
Ferner beantragt eine Mehrheit der Kommission, dass – wie bereits in der Vernehmlassungsvorlage enthalten – die Bestimmung über Heizungen im Freien wieder in das Teilrevisionspaket aufgenommen wird. Aussenheizungen, welche mit dem Bauwerk verbunden sind, sollen mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderung gilt nicht für mobile Heizungen, wie beispielsweise Heizpilze.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Förderprogramm im Bereich der erneuerbaren Energien und energetischen Gebäudesanierungen sowie deren Finanzierung und Umsetzung. Mit Annahme des Gegenvorschlags zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» und daraus resultierend dem jährlichen Förderbeitrag des Kantons von 2.5 Mio. Franken wurde der Auftrag der Stimmbürger an den Regierungsrat erteilt. Das jährlich zur Verfügung stehende Budget von insgesamt 9.5 Mio. Franken ist vollumfänglich im Bereich der erneuerbaren Energien und energetischen Gebäudesanierungen einzusetzen.
Die Teilrevision soll im Mai 2021 vom Parlament verabschiedet werden.