Aber auch die Finanzkontrolle stellte damals fest, dass bei den Kontrollmechanismen vieles im Argen lag. Trifft die Polizeiführung also doch eine Mitschuld?
Nein, die Finanzkontrolle stellte keineswegs fest, dass «vieles im Argen stand». Die bestehenden kantonalen Vorgaben wurden eingehalten. Hingegen wurde Optimierungspotenzial erkannt. Hier wurde die Schraube in den letzten Jahren massiv angezogen. Die Finanzkontrolle hat zudem festgehalten, dass auch das beste interne Kontrollsystem, kurz IKS, nicht umfassend schützt, wenn mit krimineller Energie vorgegangen wird.
Der Ex-Logistikchef gibt die Munitionsbeschaffung zu. Allerdings in einem viel kleineren Rahmen, als es in der Anklage heisst. Zudem will er nichts mit Waffenhandel zu tun haben. Was macht Sie so sicher, dass Polizei und Regierung trotzdem Recht bekommen?
Das Polizeikommando hat bereits kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den ehemaligen Leiter Logistik im Frühjahr 2018 als Sofortmassnahme bei Munitionsbestellungen das Sechs-Augen-Prinzip eingeführt. Dieses Prinzip wurde mit Entscheid vom 11. Juli 2018 auf sämtliche Bereiche ausgedehnt. So müssen nun sämtliche Rechnungen materiell von zwei unterschiedlichen Personen, welche über das notwendige Fachwissen verfügen, unterzeichnet werden, obwohl die kantonalen Vorgaben eine solche doppelte Absicherung nicht verlangen. Ohne eine doppelte materielle Prüfung wird keine Rechnung zur Überweisung angewiesen.
Werden die Missstände bei der Kontrolle dazu führen, dass der Logistikchef mit einem milderen Urteil rechnen kann?
Unser Rechtsvertreter hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich bei der Verteidigungsstrategie des Beschuldigten um «Schutzbehauptungen» handelt. Das Fehlverhalten ging – auch das hat die Finanzkontrolle bestätigt – vom Beschuldigten aus und nicht von weiteren Personen.