Der Bundesrat schlägt Lockerungen der Corona-Massnahmen vor, wie er am Freitag verlauten liess. So sollen beispielsweise Restaurantterrassen wieder geöffnet und die Fünf-Personen-Regel soll gelockert werden. Wann diese Lockerungen in Kraft treten sollen, lässt er aber offen. Der Schwyzer Regierungsrat ist grundsätzlich mit dem Vorschlag des Bundesrates, die Massnahmen schrittweise zu lockern einverstanden, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Er setzt sich aber für eine schnellere und umfassendere Umsetzung des zweiten Öffnungsschrittes ein. Im Rahmen der Konsultation der Kantone hat er folgende Änderungen beantragt:
- Die Gastronomiebetriebe sollen unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte sowohl im Innen- wie auch im Aussenbereich öffnen können.
- In den Bereichen Sport, Kultur und Bildung sowie der Veranstaltungen soll keine starre Maximalgrenze von Besuchenden vorgeben werden. Vielmehr sollen die Grösse des Veranstaltungsortes und Infrastruktur mitberücksichtigt werden.
Aus Sicht des Regierungsrates ist es wichtig, dass sich die Öffnungsstrategie neben der epidemiologischen Entwicklung auch an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen orientiert. Mit der Ausweitung der Teststrategie ist mit einer Erhöhung der Fallzahlen zu rechnen. Dies führt jedoch nicht automatisch zu einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage. Der Regierungsrat verlangt, dass dies bei der Bewertung der Fallzahlen mitberücksichtigt wird.