Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Kanton
06.03.2021
05.03.2021 09:12 Uhr

Was, wenn ich die Steuern nicht bezahlen kann?

Bild: fan
Es sind in den letzten Jahren immer etwa gleich viele Steuerpflichtige, die bei der kantonalen Steuerverwaltung ein Gesuch um Steuererlass einreichen – auch im Corona-Jahr.

Wer in einer echten und aussichtslosen finanziellen Notlage ist, der hat die Möglichkeit, ein Steuererlassgesuch einzureichen. Adressat dafür ist die kantonale Steuerverwaltung. Aber die Hürden sind hoch, um von der Steuerpflicht (teil-)befreit zu werden (siehe Infokasten).

Jährlich um die 250 Gesuche

In den letzten vier Jahren lag die Anzahl der Steuererlassgesuche zwischen 251 und 257, weiss Arion Daggers, Leiter der Abteilung Veranlagung Spezialsteuern in der Schwyzer Steuerverwaltung. Bei rund 100'000 Steuerpflichtigen macht dies gerade mal ein Viertelprozent aus, aber immerhin. Im Jahr 2017 wurden 252 Gesuche eingereicht und 163 bewilligt beziehungsweise teilbewilligt. Im 2018 wurden 257 Gesuche gestellt und 178 angenommen, im 2019 waren es 251 (194) und im Corona-Jahr 2020 erhielt die Steuerverwaltung 253 Begehren, gutgeheissen wurden 220. Der gesamte Steuerausfall aufgrund der bewilligten oder teilbewilligten Steuererlassgesuche lag in den vergangenen vier Jahren zwischen 248'300 und 275' 000 Franken; pro Gesuch also im Durchschnitt um die 1250 Franken.

Tatsächlich mittellos

Die Menschen, die sich mit einem Steuererlassgesuch an die kantonale Steuerverwaltung wenden, sind meistens in einer echten Notlage. Oft seien diese Menschen von Schicksalsschlägen getroffen worden, sei es durch Unfall oder Krankheit. «Es kann aber nicht sein, dass alle anderen Gläubiger zu ihrem Geld kommen, der Staat jedoch leer ausgeht», sagt Daggers. So werde ja schon auf Gemeindeebene, die für den Steuereinzug verantwortlich ist, versucht, mit Teilzahlungen auf die Situation des Steuerpflichtigen einzugehen. Ein Stundungsverfahren ist eine weitere Möglichkeit, und zwar dann, wenn sich abzeichnet, dass der Gesuchsteller in absehbarer Zeit wieder Boden unter den Füssen bekommt.

Ein grosser Teil der Gesuchsteller ist tatsächlich mittellos. Darunter befinden sich laut Daggers auch oft Wiederkehrende, die am oder unter dem Existenzminimum leben müssen. Gemäss Definition beträgt das Existenzminimum in der Schweiz nebst Wohnen und Krankenkasse zwischen 986 und 1200 Franken im Monat, je nach Situation, ob mit Schulden belastet oder mit Unterstützung der Sozialhilfe.

Aus allen Altersklassen

Meist melden sich die Gesuchsteller als Privatpersonen, teilweise aber auch durch Vermittlung der Fürsorgeämter, der Kesb oder der Pro Senectute. Unter den Gesuchstellern finden sich Schwyzerinnen und Schwyzer aus allen Altersklassen, junge Leute ebenso wie Seniorinnen und Senioren.

Die Frage, ob einem Gesuch ganz oder teilweise stattgegeben wird, entscheidet sich laut Arion Daggers «stark methodisch-mathematisch». Der Ermessensspielraum ist klein. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller müssen auch kooperieren. Wer etwas zu verschweigen versucht, hat von Anfang an schlechte Karten. 

Hat der Sachbearbeiter der kantonalen Steuerverwaltung entschieden, bespricht er den Fall in der Abteilung und mit dem Teamleiter. Nach dem Entscheid steht der Rechtsweg über Regierungsrat und Verwaltungsgericht offen. Dieser wird aber sehr selten eingeschlagen.

Es muss alles offengelegt werden

Für die Einreichung eines Steuererlassgesuches hat die Steuerverwaltung einen entsprechenden Fragebogen zusammen-gestellt. Die Gemeinden verweisen auf ihren Webseiten auf diesen Fragebogen, der teilweise auch heruntergeladen werden kann.

Durch diesen Fragebogen werden die detaillierten finanziellen Verhältnisse der Gesuchsteller ermittelt. Neben den persönlichen Verhältnissen wird nach den Einkommensverhältnissen aller im eigenen Haushalt lebenden Personen gefragt. Sparguthaben, Fahrzeuge (aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen notwendig?), alle Schulden, mögliche Betreibungen und Verlustscheine müssen mit entsprechenden Dokumenten belegt werden. 

Hinzu kommen die Angaben über die laufenden Verpflichtungen sowie die Frage, was mit allfälligen Überschüssen geschieht beziehungsweise wie Mankos ausgeglichen werden.

Gesundheitskosten, allfällige Nachlassverträge oder Abtretungen von Liegenschaften an die Nachkommen und gewährte Erbvorbezüge und Schenkungen interessieren bei Einreichung eines Steuererlassgesuchs die kantonale Steuerverwaltung ebenfalls. 

Stefan Grüter, Redaktion March24/Höfe24
Demnächst