Er bedaure sehr, was er gemacht habe und entschuldige sich bei seinen Opfern. «Ich hatte damals Probleme mit dem Alkohol», sagte der beschuldigte 54-jährige Schweizer vor dem Strafgericht. Der Finanzberater wurde im abgekürzten Verfahren wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Der Vollzug dieser Freiheitsstrafe wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zudem hat er die Verfahrenskosten von über 20'000 Franken zu tragen und muss der Privatklägerschaft eine Entschädigung von rund 13'000 Franken bezahlen.
Seine damaligen Probleme hinderten den Mann offensichtlich nicht daran, zwei Kunden massiv und perfid über den Tisch zu ziehen. Der im Kanton Zug wohnhafte Schweizer hat einem im Kanton Schwyz wohnhaften und mittlerweile verstorbenen Mann laut Anklageschrift rund 2,1 Millionen Franken aus der Tasche gezogen. Einen anderen Kunden, der im Kanton Zug wohnte, schädigte er um 100'000 Franken. Diese Zivilforderungen hat er anerkannt.
Anlagegelder für sich selber gebraucht
Die angelasteten Vorfälle datieren zwischen dem 24. November 2006 und dem 8. Februar 2013. Als einzelzeichnungsberechtigter Direktor von zwei Firmen mit statutarischem Sitz auf den Britischen Jungferninseln und einer Firma mit Sitz in Oberarth liess er sich vom Schwyzer Kunden über zwei Millionen Franken und vom Zuger Kunden 100'000 Franken geben. Er werde diese Gelder risikoarm anlegen und versprach damit einen sicheren Zins beziehungsweise eine sichere Rendite. Mit den Kunden schloss er eine «Vereinbarung über Kapitaleinlagen» ab.
Die erhaltenen Gelder gelangten aber nie auf irgendwelche Depots, sondern auf private Konten des Finanzberaters. Nur einen verschwindenden Teil der Gelder verwendete er für den Erwerb von Wertschriften. Mit dem wesentlichen Teil der ihm anvertrauten Gelder bezahlte er seinen Lebensunterhalt sowie private Projekte. Er zahlte damit Darlehen zurück, beglich Rechnungen an Dritte und liess sich selbst Honorare und Bonus zukommen. Von Beginn an habe er gewusst, dass er die anvertrauten Gelder nie für seine beiden Geldgeber anlegen würde, hielt ihm die Anklage vor.
Schliesslich machte er sich auch der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig, weil er fiktive Darlehensverträge mit oder zwischen seinen beiden Kunden erstellte und fälschte. Das machte er in der Absicht, um den Vorschein zu wecken, er sei an den Kundengeldern wirtschaftlich berechtigt. Zudem wollte er damit eine Blockierung von Vermögenswerten durch die Banken verhindern.