Heute ist Schmutziger Donnerstag, am Montag Güdelmontag. Sämtliche Fasnachtsanlässe sind zwar abgesagt, doch ob sich alle Narren im Zaum halten lassen, ist stark zu bezweifeln.
Der Kanton Schwyz verzichtet im Gegensatz zu anderen Kantonen auf ein offizielles Corona-Fasnachtsmerkblatt. «Auch an der Fasnacht gelten die allgemein gültigen Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit», sagt Roland Wespi, Vorsteher des kantonalen Amts für Gesundheit und Soziales, dazu. Im Freien wären dies die Fünf-Personen-Regel, das Abstandhalten und die Maskenpflicht, wenn es viel Volk hat.
Und auch Florian Grossmann, Chef Kommunikation der Kantonspolizei Schwyz, betont: «Es gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen BAG-Vorschriften. Es gibt keine Ausnahmen während der Fasnacht.»
Kleinstgruppen okay, Versammlungen nicht
Die Kantonspolizei Schwyz rechnet aber mit keinen Veranstaltungen, die durch Fasnachtsvereine organisiert werden. «Wir haben im Vorfeld mit vielen Organisatoren Kontakt aufgenommen und auf die geltenden Vorschriften hingewiesen», so Grossmann. Trotzdem: Mit wilden Gruppen rechnet auch die Polizei. «Kleinstgruppen sind tolerierbar, wenn die BAG-Vorschriften eingehalten werden», sagt Grossmann.
Was aber nicht toleriert werde, seien Versammlungen und Veranstaltungen, welche gegen die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verstossen würden. «Wir werden an den Fasnachtstagen deshalb unsere Präsenz erhöhen, um bei Missachtung der Vorgaben umgehend einzuschreiten, zu sensibilisieren und im schlimmsten Fall durchzugreifen», erklärt Grossmann und ergänzt: «Auch wenn die Schwyzer Bevölkerung sich grösstenteils an die Regeln hält, wird sie aufgefordert, weiterhin verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.»