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Kanton
05.02.2021

60 Zahlungen für Härtefälle sind gemacht

Bis Ende dieser Woche sollten die ersten 60 Zahlungen des Härtefallprogramms erledigt sein. Das Ziel, die Zahlungen innerhalb von rund zwei Wochen nach Vorliegen des Antrags auszulösen, werde damit eingehalten, heisst es beim Kanton.

Der Regierungsrat will die von der Pandemie besonders betroffenen Schwyzer Unternehmen wirkungsvoll unterstützen. Er hilft betroffenen Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Beiträgen und verzichtet dabei auf Darlehen oder Bürgschaften. Bereits Mitte Januar hat der Regierungsrat die Obergrenzen der Härtefallunterstützung festgelegt. Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mehr als 40 Prozent sowie Unternehmen mit Schliessungsdatum 22. Dezember 2020 erhalten maximal 15 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019. Jene mit Schliessungsdatum 18. Januar 2021 maximal 10 Prozent. Der Maximalbetrag je Unternehmen liegt bei 500'000 Franken. 

Abgestuft nach Betroffenheit und Schliessungsdauer

Der Regierungsrat hat weiter entschieden, die unterschiedliche Betroffenheit sowie die unterschiedliche Schliessungsdauer von Unternehmen zu berücksichtigen. Er will den Unternehmen die Fixkosten in der Regel für fünf beziehungsweise sieben Monaten entschädigen. Unternehmen mit einer Umsatzeinbusse von über 40 Prozent sowie Unternehmen, die seit dem 22. Dezember 2020 geschlossen sind, erhalten 60 Prozent der Fixkosten des Jahres 2020, was rund sieben Monaten entspricht. Unternehmen mit Schliessungsdatum 18. Januar 2021 bekommen 40 Prozent der Fixkosten erstattet, also eine Abdeckung von rund fünf Monaten. Steht der errechnete Betrag in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den ungedeckten Fixkosten des Unternehmens, kann dieser angepasst werden. Sollte die Summe der festgesetzten Beiträge die zur Verfügung stehenden Bundes- und Kantonsmittel für Härtefallmassnahmen übersteigen, werden alle Beiträge proportional reduziert. Die Ausrichtung der Beiträge erfolgt deshalb in Form von Teilzahlungen. Mit der ersten Teilzahlung werden 50 Prozent des festgesetzten Unterstützungsbeitrags an die Unternehmen ausgerichtet.

Aktuell rechnet der Kanton Schwyz mit 1000 bis 1300 Anträgen, bereits sind rund 400 Anträge eingegangen. Bis Ende dieser Woche sind die ersten 60 Zahlungen ausgerichtet. Damit wird das Ziel, die Zahlungen innerhalb von rund zwei Wochen nach Vorliegen des vollständigen und korrekten Antrags auszulösen, bislang eingehalten.

Am Mittwoch informierte Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, die Spitzen der Wirtschaftsverbände über die konkrete Ausgestaltung des Schwyzer Härtefallprogramms. Die Verbandsvertreter verwiesen auf die Dringlichkeit der Härtefallunterstützung und anerkennen, dass der Kanton eine unbürokratische, pragmatische sowie einzelfallbezogene Lösung geschaffen hat.

Unterstützungspaket am 24. Februar im Kantonsrat

Um an den vom Bundesrat am 18. Dezember 2020 zusätzlich gesprochenen 750 Mio. Fr. partizipieren zu können, unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat für die Sitzung vom 24. Februar das «Unterstützungspaket 2021 zu Gunsten der Schwyzer Wirtschaft» im Umfang von 3,861 Mio. Franken. Mit den damit ausgelösten Bundesmitteln von 7,839 Mio. Fr. umfasst das Unterstützungspaket rund 11,7 Mio. Franken. Bereits am 16. Dezember 2020 hat der Kantonsrat das Unterstützungspaket 2020 im Umfang von insgesamt 15,55 Mio. Franken (Kanton: 4,976 Mio.; Bund: 10,574 Mio.) genehmigt. Vorbehältlich der Zustimmung durch den Kantonsrat stehen Ende Februar insgesamt rund 27 Mio. Fr. für nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge zugunsten stark betroffener Schwyzer Unternehmen zur Verfügung.

Redaktion March24 und Höfe24