Bei diesen Schwärmen handelt es sich um Junggesellen, welche nicht brüten. «Das sind Wanderschwärme, welche sich für kurze Zeit auf Feldern niederlassen, wo etwas Essbares zu finden ist», erklärt Manuel Wyss vom Amt für Wald und Natur, Abteilung Jagd und Wildtiere.
Raben- und Saatkrähen sind jagdbar, ausser während der Schonzeit (16. Februar bis 31. Juli). Auf sie geschossen werden darf nur vom Wildhüter oder einem Jäger, welcher einen Auftrag erhält.
Abschüsse bringen in der Regel nicht viel. «Krähen sind äusserst intelligente Tiere», weiss Manuel Wyss zu erzählen. «Das geht so weit, dass sie sich sogar das Auto oder die Person merken können, von welchem oder welcher Gefahr ausgeht.» Wenn ein Landwirt Probleme mit Krähen hat, soll er sich an den zuständigen Wildhüter wenden. «Am meisten Erfolg gegen unerwünschte Krähenschwärme hat immer noch die Falkenjagd », erklärt Wyss.
Die Bestände von Rabenkrähen sind in der ganzen Schweiz hoch, geschätzt werden 80 000 bis 120 000 Brutpaare. Im Kanton Schwyz werden gemäss eidgenössischer Jagdstatistik (2010-2019) jährlich etwa 300 Rabenkrähen geschossen.