Am Donnerstag, 10. Dezember, irrte morgens gegen 7 Uhr ein Rind auf der Schindellegistrasse in Pfäffikon umher. Dies wurde der Kantonspolizei Schwyz gemeldet. Einsatzkräfte rückten aus und versuchten, das Tier einzufangen. Im Zuge dieser Aktion wurden weitere Polizisten hinzugezogen. Mediensprecher David Mynall sagte später gegenüber unserer Zeitung, dass es nicht gelang, das Tier zu stoppen. Das Rind geriet auf die A3, wo es auf seinem Irrlauf auf Höhe Altendorf erschossen wurde (wir berichteten).
Kein fehlbares Verhalten des Tierbesitzers
Nach diesem Unglück mit so vielen Einsatzkräften fragt man sich vielleicht, welche besonderen Kosten anfallen. «Nur diejenigen vom Unternehmen, welches das Rind geborgen hat. Diese müssen durch den Besitzer beglichen werden», schreibt David Mynall in seiner Antwort kurz und bündig. Das Tier war bei einem Umlad ausgebüxt. Es würden «keine Hinweise auf ein fehlbares Verhalten des Besitzers vorliegen». Wie viele Polizisten letztlich im Einsatz standen, wollte Mynall aber nicht sagen. «Es standen mehrere Patrouillen der Kantonspolizei Schwyz im Einsatz.» Dazu kam: «Wir wurden von Kollegen der Kantonspolizei Zürich, welche auf der A3 die Autobahnpolizei wahrnimmt, unterstützt.» Etwas später musste ein externer Dienst angefordert werden, ein Abschleppunternehmen für die Bergung des toten Tieres. Und diese Kosten – nebst dem Verlust seines Tieres – muss, wie gesagt, der Eigentümer des Tieres tragen.