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Schweiz
08.01.2026

Mit mehr Stipendien gegen Fachkräftemangel

Luzern will die Berufsabschlüsse von Erwachsenen fördern. (Symbolbild)
Luzern will die Berufsabschlüsse von Erwachsenen fördern. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Im Kanton Luzern sollen mehr Erwachsene einen Berufsabschluss machen. Der Regierungsrat will dies mit einer grosszügigeren Gewährung von Stipendien erreichen und hat eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.

Das geltende Stipendiengesetz stammt aus dem Jahr 2014. Die bildungspolitischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich seither verändert, stellte der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Vernehmlassungsbotschaft mit. Die Bildungswege seien flexibler geworden, und die Wirtschaft stelle höhere Anforderungen an die Ausbildung der Arbeitskräfte.

Die wichtigsten geplanten Neuerungen sind die Reduktion der elterlichen Unterstützungspflicht sowie die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf gut integrierte, junge ausländische Erwachsene, die nicht aus EU- oder Efta-Staaten stammen. Ferner sollen alle, die Stipendien beziehen, im Durchschnitt höhere Pro-Kopf-Beiträge erhalten als heute.

Mehrausgaben zahlen sich aus

Der Regierungsrat rechnet mit Mehrkosten von 1,14 Millionen Franken jährlich. Dieses Geld ist gemäss seinen Ausführungen in der Vernehmlassungsbotschaft sowohl bildungs- wie auch sozialpolitisch gut investiert.

Die finanzielle Unterstützung sei ein "entscheidender Hebel", damit Erwachsene eine Ausbildung machten, erklärte so die Kantonsregierung. Dies gelte vor allem dann, wenn sie existenzsichernde Rahmenbedingungen schaffen würden. Die vorgeschlagenen Massnahmen würden somit helfen, den Fachkräftebedarf zu sichern und andere staatliche Unterstützungsangebote zu entlasten.

Eltern weniger in der Pflicht

Neu sollen deswegen Personen, die über 25 Jahre alt sind, unter bestimmten Voraussetzungen weniger stark oder gar nicht von ihren Eltern unterstützt werden müssen und im Gegenzug eher Anrecht auf Stipendien haben. Profitieren würden etwa Personen, die ohne Ausbildung gearbeitet haben oder wegen Familienpflichten keine Aus- oder Weiterbildung machen konnten.

Besser genutzt werden soll zudem das Arbeitskräftepotential von jungen, gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern, die nicht aus EU- oder Efta-Staaten stammen. Werde ihre Weiterbildung unterstützt, helfe ihnen das bei der Ablösung von der Sozialhilfe, erklärte der Regierungsrat. Er geht von jährlich 20 bis 30 Fällen und einem durchschnittlichen jährlichen Stipendium von 8000 Franken aus.

Nachholbedarf

Ferner will der Regierungsrat die durchschnittliche Höhe der Ausbildungsbeiträge über alle Bezügerinnen und Bezüger und über alle Ausbildungsstufen anheben. Luzern kann heute nämlich mit den Referenzkanonen Aargau, Bern, Basel-Landschaft, St. Gallen und Solothurn nicht mithalten.

Die Vernehmlassung dauert bist am 15. April. Der Regierungsrat wertet die Antworten anschliessend aus und verabschiedet dann zuhanden des Kantonsrats eine Gesetzesvorlage. Es ist geplant, dass die Neuerungen im Sommer 2027 in Kraft treten.

Keystone-SDA
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