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17.11.2025
17.11.2025 16:05 Uhr

Verbot von Weihnachts-Beleuchtung sorgt für Ärger

Weihnachtsbeleuchtung in Gossau: Nicht vor dem 1. Advent.
Weihnachtsbeleuchtung in Gossau: Nicht vor dem 1. Advent. Bild: Grok/KI
In Gossau ZH gilt neu ein Verbot für Weihnachtsbeleuchtung vor dem 1. Advent. Das sorgt für Ärger. Jetzt wurde eine Online-Petition dagegen gestartet.

In der Gemeinde Gossau ZH ist die vorweihnachtliche Stummung getrübt, beziehungsweise verdunkelt. Der Grund: Der Gemeinderat hat im Rahmen der Überarbeitung der kommunalen Polizeiverordnung (PVO) einen neuen Artikel unter Punkt «Ruhe, Ordnung und Sicherheit» aufgenommen, der das Einschalten von Weihnachtsbeleuchtung vor dem 1. Advent und nach dem 6. Januar verbietet – für Gewerbe und Private. Ausserdem wird der Gemeinderat in dem Artikel ermächtigt, bei Bedarf weitere Einschränkungen zu bestimmen. Die neue PVO ist seit Juli 2025 in Kraft.

Gossau ist damit allein auf weiter Flur: Eine solche Einschränkung kennen weder die umliegenden Gemeinden wie Bubikon, Grüningen, Oetwil oder Hinwil, noch Städte wie Uster oder Wetzikon.

Niemand scheint davon gewusst zu haben

Von diesem neuen Gesetz scheint die Bevölkerung von Gossau nichts gewusst zu haben – auch jene nicht, die der neuen Polizeiverordnung im November 2024 an der Gemeimdeversammlung zugestimmt haben.

Zürioberland24 wurde vor kurzem auf die neue Bestimmung aufmerksam und machte sie publik. Die Reaktionen, vor allem in den sozialen Medien, sind gross. Die Mehrheit kann es nicht nachvollziehen und ärgert sich darüber.

Mehrere Personen, die an der besagten Gemeindeversammlung anwesend waren, haben sich bei Zürioberland24 gemeldet und erzählten, davon nichts gewusst zu haben. Eine Frau sagt: «Da wurde über Parkordnung gesprochen und über das neue Verbot von lautem Feuerwerk, aber nicht über Weihnachtsbeleuchtung. Hätte ich das gewusst, hätte ich der Verordnung nicht zugestimmt.»

Der Gemeinderat weist die Kritik zurück. Man habe die geplanten Änderungen korrekt im Vorfeld amtlich publiziert. An der Versammlung habe man gefragt, ob man auf alle Themen eingehen soll, was verneint worden sei (wir berichteten).

Online-Petition gestartet

Viele ärgern sich über diesen Beschnitt und empfinden es als Eingriff in die Privatsphäre. Auch kamen Fragen zur Umsetzung auf, zum Beispiel, was als Weihnachtsbeleuchtung gelte und wer das kontrolliere.

Eine Online-Petition will nun erreichen, dass die zeitliche Beschränkung sowie die Ermächtigung des Gemeinderats zu weiteren Einschränkungen wieder aus der Verordnung gestrichen wird. Nur die Vorgabe, dass die Beleuchtung zwischen 24:00 und 6:00 Uhr ausgeschaltet werden muss, soll in der Verordnung drinbleiben.

Barbara Tudor
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