Am 9. September verfügte der Kanton St.Gallen den Abschuss von zwei Jungwölfen aus dem Schilt-Rudel. Der Bund bewilligte zuvor den Abschuss von zwei Drittel der diesjährigen Jungwölfe. Das Schilt-Rudel war dieses Jahr verantwortlich für mehrere Nutztierrisse in fachgerecht geschützten Situationen im Weisstannental.
Im Moment ist das Schilt-Rudel das einzige Wolfsrudel im Kanton St.Gallen, in dem ein Teil der Jungwölfe zum Abschuss freigegeben wurde. Die proaktive Wolfsregulation ist nach Einwilligung des Bundes zwischen dem 1. September und dem 31. Januar möglich. Zum Abschuss berechtigt sind die Wildhut sowie spezifisch ausgebildete Jagdrevierpächterinnen und -pächter im Abschussperimeter.
Jungwolf-Abschuss, um Schäden bei Nutztieren zu verhindern
Mit dem Abschuss eines Teils der Jungwölfe will der Kanton Schäden bei Nutztieren verhindern, die die Wölfe später trotz fachgerechter Schutzmassnahmen verursachen können. Zudem sollen die Wölfe durch die Rudelbewirtschaftung scheu gehalten werden, so dass sie den Menschen und Nutztiere meiden und die Schafe und Ziegen auf den Alpen sicher weiden können. Das Wolfsmanagement basiert auf drei Säulen: einer guten Information der Bevölkerung, fachgerecht umgesetztem Herdenschutz und der Regulation von Wölfen, die ein unerwünschtes Verhalten zeigen.