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03.03.2023
02.03.2023 11:07 Uhr

Behindertengerechter ÖV lässt noch länger auf sich warten

Bild: Martin Mäder
Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hat der Öffentliche Verkehr spätestens ab Anfang 2024 barrierefrei und für Behinderte autonom nutzbar zu sein. Auch bei uns ist das aber noch lange Theorie.

Zwar geht es bis zum Ablauf der Frist noch zehn Monate, doch angesichts dessen, dass dieses Paragraphenwerk schon seit Anfang 2004 gilt, sind Zweifel an der zeitigen Umsetzung gewiss berechtigt. Die Verspätung wird von der Behindertenorganisation Procap regelmässig kritisiert. «Man hinkt trotz mehrmaliger Mahnung auch durch uns bei der Umrüstung auf barrierefreie Haltekanten sehr stark hinterher», beantwortet Frank Heinrich von der Procap Fachstelle Hindernisfreies Bauen unsere Anfrage. Gemäss Heinrich dürfte in den Bezirken March und Höfe «bislang erst rund ein Drittel der Haltestellen so umgerüstet sein, dass man mit einem Rollstuhl ein- und aussteigen vermag». «Vielerorts wird für Rollstuhlfahrer aber auch nach dem Umbau eine Rampe benötigt», ergänzt der Architekt.

Künftig drohen Einzelklagen

Architekt Frank Heinrich berichtet, dass «Betroffene ab Ende 2023 Einzelklagen machen können, sollte eine Haltestelle ihren Bedürfnissen nicht entsprechen». Aber warum kam es so weit und es drohen Rechtshändel? «Wir sind bestrebt, rund jede dritte Haltestelle als Busbucht auszuführen. Buchten erfordern aber einen Mehrbedarf an Boden und bei der einzelnen Umsetzung kann es schwierig sein, das benötigte Land zu bekommen», nennt Kantonsingenieur, Daniel Kassubek, einen Verspätungsgrund. Gerade im Ballungszentrum Höfe wurde laut Kassubek «sehr nahe an die Strasse herangebaut». Im Gegenzug seien in der March die Häuser oft etwas rückversetzt, womit man Spielraum habe.

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Der vollständige Bericht wurde im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 2. März 2023 veröffentlicht. Noch kein Abo?  Hier gehts zur Bestellung.

Martin Mäder, March24&Höfe24
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