von Ralf Jacober*
Das kirchliche Recht regelte ab dem Frühmittelalter das Leben Leprakranker von der körperlichen und geistlichen Fürsorge über die Isolierung bis zur Ehe. Bedeutsam für den Unterhalt der Aussätzigen waren Almosen.
Ab dem Spätmittelalter wurden Siechenhäuser «öffentlich» – in Schwyz waren sie Sache des Landes respektive der Landschaften oder Obrigkeiten. Mit dem Siechenhaus-Vermögen wurden nicht nur der Unterhalt der Leprosen, sondern auch soziale, kirchliche und schulische – ja selbst militärische und gerichtliche – also staatliche Aufgaben mitfinanziert. Eine Kapitalanlage für Schwyz und Glarus war aber auch das Antoniusspital in Uznach.
Herzogin Reginlinde auf der Ufnau
Von Aussatz befallen und gegen Ende ihres Lebens habe sich die schwäbische Herzogin Reginlinde († 958/59) auf die Insel Ufnau zurückgezogen. Dort habe sie zwei Kirchen errichtet – eine St. Martin geweiht, dem Patron der Leprakranken – und dem Kloster Einsiedeln geschenkt.
Diese Erzählung zum 10. Jahrhundert ist erst aus spätmittelalterlichen Quellen bekannt. Jedenfalls drücken sie für ihre Zeit ein Doppelgesicht der Krankheit aus wie Unheilbarkeit und Absonderung zum einen, die Rolle der Kirche und Stiftungen durch Leprosen zum anderen.
Kirchliches Recht über Aussätzige
Regelungen zu den Aussätzigen erliess ursprünglich die Kirche, welche die geistliche und körperliche Fürsorge, die Isolierung und das Eherecht verordnete. Die Erkennung der Krankheit übertrug eine bischöfliche Instanz häufig selbst aussätzigen «Schauern» beziehungsweise mandatierte eine Institution mit der «Lepraschau» – im Bistum Konstanz war es bis ins 15. Jahrhundert das Augustinerstift Kreuzlingen TG.
Für die Unterbringung und die Versorgung der Betroffenen war die Pfarrgemeinde zuständig, der sie nach wie vor angehörten. Aber liturgisch wurden die an Lepra Erkrankten von der Welt abgeschieden durch die Lesung des Totenamts, und nach dem körperlichen Ableben wurde eine Messe für Märtyrer gehalten.
Ausführlicher Bericht in der Ausgabe vom Freitag, 24. Juli.
Kanton
24.07.2020
Das kirchliche Recht regelte das Leben Leprakranker

Typische Lage des Siechenhauses von Einsiedeln auf Ausschnitt von Kupferstich von 1630 (Nr. 29, links am Rand, Mitte): Siechenhäuser lagen ausserhalb von Ortschaften und an fliessenden Gewässern (hier jenseits der breiten Alp) sowie an wichtigen Verkehrswegen (am Pilgerweg zum Katzenstrick). Dieses letzte Standort-Merkmal diente zur Erleichterung des Bettelns der Aussätzigen. (Bild Staatsarchiv Schwyz)
Bild:
Staatsarchiv Schwyz
Wir präsentieren in unserer Sommerserie 2020 einen Einblick in die Medizingeschichte im Kanton Schwyz.