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09.11.2022

Verteidiger bestreitet versuchte Tötung durch Zugschubser

Ein 28-Jähriger soll am HB Zürich eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen haben. Nun steht er vor Gericht (Symbolbild).
Ein 28-Jähriger soll am HB Zürich eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen haben. Nun steht er vor Gericht (Symbolbild). Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Ein 28-Jähriger hat eine ihm unbekannte Frau im Zürcher HB vor einen einfahrenden Zug gestossen. Beim Prozess am Mittwoch hiess es, er habe aus Frust gehandelt. Sein Verteidiger verwies auf eine psychische Erkrankung als Ursache.

Warum er im Mai 2021 eine zufällig anwesende Ärztin auf die Geleise stiess, konnte der Beschuldigte am Bezirksgericht Zürich nicht erklären. Die Frau sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, hatte er in der Untersuchung gesagt. Er sprach von Frust und Stress. Am Tattag sei er ziellos durch die Gegend gegangen.

Ihm wird versuchte Tötung vorgeworfen. Er meinte aber, er habe sicher niemanden verletzen wollen. Zurzeit ist der Eritreer in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dort soll er auch bleiben.

Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt verlangten eine stationäre Massnahme. Gutachter diagnostizierten beim Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie und eine posttraumatische Belastungsstörung.

Tötung kaum möglich

Der Verteidiger bestritt allerdings die versuchte Tötung. Es sei in diesem Fall eigentlich unmöglich gewesen, dass der Frau etwas passieren könnte. Der Zug sei so weit weg gewesen, dass eine normale Bremsung gereicht habe. Und die Frau habe sich in kürzester Zeit wieder auf das Perron begeben. Die Tat müsse in Zusammenhang mit seiner Krankheit gesehen werden, auch das scheinbare Motiv "Frust".

Für den Staatsanwalt bleibt dennoch klar, dass etwas Schlimmeres hätte passieren können. Für versuchte Tötung forderte er fünf Jahre Freiheitsstrafe. Für diverse andere Delikte sollten neun Monate, eine Geldstrafe und eine Busse dazukommen. Zudem soll es eine Landesverweisung von acht Jahren geben.

Der Verteidiger klassierte den Vorfall im Bahnhof als einfache Körperverletzung. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Geldstrafe und eine Busse. Von der Landesverweisung sei abzusehen.

Das Urteil wird am Abend verkündet.

Keystone-SDA
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