Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes unterbreitet. Ihr Hauptanliegen ist eine Flexibilisierung der Höhe der Ersatzabgabe im ärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienst. Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage des Regierungsrates vorberaten. Sie unterstützt den Antrag des Regierungsrates und überweist die Vorlage ohne Änderungsantrag an den Kantonsrat.
Ersatzabgabe dem Bedarf anpassen
Neu soll die Höhe der Ersatzabgabe besser dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden können. Dazu soll dem Regierungsrat die Kompetenz zur Herabsetzung oder Anhebung der Ersatzabgabe auf Antrag bzw. von Amtes wegen nach Anhörung der zuständigen Organisation für den Notfalldienst übertragen werden. Mit dieser Anpassung wird das Anliegen der als Postulat erheblich erklärten Motion M 13/19 «Für eine notwendige Anpassung der Ersatzabgabe im ärztlichen Notfalldienst» erfüllt. Zudem soll die Regelung bezüglich der individuellen Reduktion der Ersatzabgabe bei jährlichen Einkommen unter Fr. 100 000.-- auf Gesuch der zur Ersatzabgabe verpflichteten Person differenzierter und damit gerechter ausfallen. Die Inkraftsetzung der Anpassungen ist auf den 1. Januar 2024 vorgesehen.