Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Region
03.11.2022

Beitritt Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung

Bild: AdobeStock
Kommission ist für Ausgleich unter Kantonen bei ärztlicher Weiterbildung

Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage für den Beitritt zur Interkantonalen Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung im Bereich der ärztlichen Weiterbildung beraten. Sie folgt dabei dem Antrag des Regierungsrates.

Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für einen Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung) unterbreitet. Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage des Regierungsrates vorberaten. Sie unterstützt den Antrag des Regierungsrates und stimmt dem Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung zu.

Einen jährlichen Pauschalbetrag

Mit dem Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung verpflichten sich die Kantone, den Spitälern auf ihrem Kantonsgebiet für die Leistungen in der ärztlichen Weiterbildung einen jährlichen Pauschalbetrag pro Assistenzarzt bzw. -ärztin von mindestens Fr. 15 000.-- auszurichten.

Finanzieller Ausgleich zwischen den Kantonen

Gleichzeitig findet ein finanzieller Ausgleich zwischen den Kantonen statt: Kantone mit Universitäts- und grossen Zentrumsspitälern (ZH, BE, BS, VD, SG und GE) werden aufgrund der Grösse der Spitäler überproportional mit Ausbildungsleistungen belastet und erhalten deshalb basierend auf der Bevölkerungszahl Zahlungen aus einem neu zu schaffenden Ausgleichstopf. Damit zahlen Kantone, deren Spitäler weniger Ärzte bzw. Ärztinnen ausbilden, einen Beitrag an andere Kantone mit höheren Ausbildungsleistungen.

Beitritt für den Ausgleich ab dem Jahr 2024 

Der Kanton Schwyz richtet bereits jährlich rund 3 Mio. Franken an die Aus- und Weiterbildungsleistungen der innerkantonalen Spitäler aus. Davon sind rund 1.2 Mio. Franken für die Weiterbildung von Assistenzärzten und -ärztinnen bestimmt. Nach dem Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierung wird der Kanton Schwyz jährlich gesamthaft rund 5.3 Mio. Franken an die Aus- und Weiterbildung in den Spitälern zahlen; davon wird ein Betrag von rund 2.2 Mio. Franken in den Ausgleichstopf fällig. Der Beitritt ist für den Ausgleich ab dem Jahr 2024 geplant.

Staatskanzlei SZ/March24&Höfe24
Demnächst