Viele kleine «Kraftwerke»
Die Installation von Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden von bestehenden Landwirtschaftsgebäuden mache einen grossen Teil des Photovoltaikzubaus in den nächsten 15 bis 25 Jahren aus, ist Frank Rutschmann überzeugt: «Das ist durchaus effizient und günstig, da oft der Strom lokal gleich gebraucht werden kann, ein Netzanschluss bereits vorhanden ist und Standardkomponenten verbaut werden können.» Und wenn Holz direkt aus dem nahen Wald bezogen werden könne, sei auch eine Holzfeuerung mit Stückholz, Schnitzeln oder Pellets sinnvoll – auf jeden Fall sinnvoller als eine Feuerung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werde.
Herausforderungen bleiben
Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern ist aber auch eine Herausforderung und es bleibt abzuwarten, ob dies in der Landwirtschaft bis 2050 vollständig erreicht werden kann. Unter anderem bei der Landtechnik wird aktuell beispielsweise noch stark an leistungsfähigen Traktoren geforscht, bevor sie in Zukunft serienmässig marktreif sind – auch in der Schweiz. Problematisch sind laut Bundesamt für Landwirtschaft ausserdem Neubauten oder Neuanlagen mit entsprechenden Erschliessungen in der freien Landschaft, eine Intensivierung der land- oder forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu Energieversorgungszwecken oder eine Auslagerung der Produktion ins Ausland durch Flächenkonkurrenz. «So ist ein Wärmeverbund nicht überall möglich – wenn es beispielsweise zu wenige oder zu weit voneinander entfernt liegende Wärmebezüger gibt», bestätigt Frank Rutschmann vom Bundesamt für Energie. Daneben ist der angestrebte Ausbau der erneuerbaren Energien stark von der Raumplanung abhängig. In vielen Fällen braucht es laut Frank Rutschmann zwar nur eine Baumeldung oder ein einfaches Bewilligungsverfahren – die Bewilligung von grösseren Anlagen kann allerdings ungleich schwieriger sein. Denn die Bestrebungen nach mehr erneuerbaren Energien müssen gleichzeitig unter anderem mit Interessen der Landschaftsqualität vereinbar sein: So soll beispielsweise eine weitere Zersiedelung und ein Ausufern technischer Anlagen in der freien Landschaft vermieden werden. Denn auch der Schutz von Natur- und Landschaftswerten ist nämlich in unseren Gesetzen verankert – Energieknappheit hin oder her.