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Kanton
27.08.2022

Schwyzer vergeht sich jahrelang an beeinträchtigtem Bruder

Das Strafgericht in Schwyz
Das Strafgericht in Schwyz Bild: Keystone
Das Strafgericht verurteilte einen 27-jährigen Schwyzer wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

Wie die Staatsanwaltschaft dem jungen Schweizer am Freitag vor dem Strafgericht vorwarf, soll der Beschuldigte seinen um elf Jahre jüngeren, kognitiv beeinträchtigten Bruder über drei Jahre lang wöchentlich zu sexuellen Handlungen genötigt haben. So soll er jeweils abends ins Kinderschlafzimmer seines damals unter 16-jährigen Bruders gegangen sein, diesem die Hose heruntergezogen und ihn oral befriedigt haben. Der jüngere Bruder habe anschliessend mit der Hand den Beschuldigten befriedigen müssen.

Das Opfer habe bei diesen sexuellen Handlungen mehrmals verängstigt gesagt: «Hör auf, bitte. Hör auf, bitte». Dies habe der Beschuldigte jeweils mit «Du wotsch es» beantwortet und weitergemacht.

Staatsanwalt fordert drei Jahre Gefängnis

Der Staatsanwalt forderte für den 27-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wobei die Hälfte der Strafe zu vollziehen sei. Die andere Hälfte sei bedingt auf zwei Jahre auszusprechen. Nebst den bereits geltenden Massnahmen wie Kontakt- und Rayonverbot gegenüber dem Opfer verlangte der Staatsanwalt auch ein lebenslängliches Kontaktverbot zu Minderjährigen im beruflichen und privaten Bereich, Bewährungshilfe sowie eine Therapie.

Der vom Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kesb) eingesetzte Rechtsvertreter des Opfers forderte eine Genugtuungssumme von mindestens 10'000 Franken sowie eine Entschädigung von rund 5'000 Franken.

Sexuelle Handlungen «einvernehmlich erfolgt»

Zur Sache wollte sich der Beschuldigte nicht äussern. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant die sexuellen Handlungen mit seinem minderjährigen Bruder zugebe. Allerdings hätten diese Handlungen allesamt im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden, weshalb er vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freizusprechen sei.

Der jüngere Bruder habe oft den ersten Schritt getan und sogar ausgesagt, dass ihm die sexuellen Handlungen anfänglich gefallen hätten. Erst nachdem er sich der Psychologin in der Schule anvertraut hatte, habe er vom Bruder nichts mehr gewollt. Der Verteidiger plädierte für eine auf zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. 

Strafgericht zeigte Milde beim Strafmass

Das Strafgericht verurteilt den Mann wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und wegen sexueller Nötigung und bestrafte ihn mit einer auf drei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Als älterer Bruder habe er eine Machtposition ausgenützt, weshalb auf Nötigung erkannt wurde. Die Handlungen seien «nicht so schlimm», weshalb das Strafmass reduziert werde.

Das Gericht ordnete Bewährungshilfe, ein lebenslängliches Kontaktverbot zu Minderjährigen sowie ein Kontaktverbot zu seinem jüngeren Bruder an. Um ihm den Besuch seiner Eltern zu ermöglichen, hob das Gericht das Rayonverbot für den Beschuldigten auf. Die Genugtuung wurde auf 5'000 Franken reduziert.

Ruggero Vercellone, freier Mitarbeiter