Vor den Sommerferien sah es gar nicht gut aus: Per 31. Mai waren in den Schwyzer Schulen noch 32 Stellen unbesetzt. Im Verhältnis zu vielen anderen Kantonen tiefere Löhne, fehlende Lehrassistenzen, fehlende Heilpädagoginnen, insgesamt eine zu hohe Belastung für Lehrpersonen – dies und andere Gründe führten dazu, dass Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Schwyz ihre Stelle kündigten oder sich schon zu Beginn eine Arbeit in einem anderen Kanton suchten.
Gute und weniger gute Nachrichten
Und wie hat sich die Situation in der Zwischenzeit entwickelt? Die gute Nachricht zuerst: «Alle Klassen können im Schuljahr 2022/23 mit einer Klassenlehrperson starten», sagt die Amtsvorsteherin. Die weniger gute Nachricht: «Allerdings verfügen nicht alle Personen über den vorausgesetzten Ausbildungsabschluss.» Und: Zum Teil müssten Klassen zusammengelegt werden.
Wie viele Stellenprozente vor den Sommerferien in genauen Zahlen noch offen waren, erwähnt Grimaudo Meyer in ihrer Antwort nicht. Doch führt sie aus, dass einzelne Stellen für die Integrative Förderung (Schulische Heilpädagogik) sowie einzelne Lektionen für Deutsch als Zweitsprache unbesetzt gewesen seien.
Fehlender Ausbildungsabschluss nicht gleich fehlendes Lehrdiplom
Zurück zu den Personen, welche ohne den vorausgesetzten Ausbildungsabschluss unterrichten. Diese erhalten ihre Lehrbewilligung auf befristete Zeit. Seit dem 1. August dieses Jahres beträgt die Frist neu sechs anstatt drei Jahre. Die neue Regelung dauert bis zum 31. Juli 2025, so der Erziehungsratsbeschluss.
Grimaudo Meyer betont jedoch: «Dies bedeutet nicht, dass all diese Personen über kein Lehrdiplom verfügen. Teilweise unterrichten sie stufenfremd oder ein Fach, für welches sie nicht über die Lehrberechtigung verfügen.» Für das Schuljahr 2022/23 lägen derzeit noch keine Zahlen vor.