Lokal hat es am 1. August zwar massiv geschüttet – ausgerechnet während der abendlichen Bundesfeiern. Und auch letzte Woche gabs immer mal wieder Niederschläge. Trotzdem hat der Kanton Schwyz zusammen mit den anderen Zentralschweizer Kantonen am Mittwoch entschieden, dass die aktuell geltende Waldbrandgefahr nicht herabgestuft wird.
Somit gilt im Kanton Schwyz bis auf Weiteres Waldbrandgefahr Stufe 3 von 5 – «erhebliche Gefahr». Lediglich in Luzern, Zug, Ob- und Nidwalden sowie Appenzell Innerrhoden ist dies noch der Fall.
Regeln wären doch eigentlich selbstverständlich
Im Kanton Schwyz müssen deshalb weiterhin folgende Verhaltensregeln eingehalten werden: Feuer soll nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Es muss jederzeit unter Kontrolle gehalten und Funkenwurf sofort gelöscht werden. Vor dem Verlassen der Feuerstelle soll das Feuer vollständig gelöscht werden. Bei starkem oder böigem Wind soll auf Feuer verzichtet, und auch Raucherwaren sollten nicht weggeworfen werden.