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Kanton
17.06.2020

Schwyz zahlt erstmals weniger in den NFA

Gemäss den provisorischen Berechnungen sinken für Schwyz erstmals seit Einführung des NFA die geforderten Einzahlungen. (Symbolbild Unsplash)
Gemäss den provisorischen Berechnungen sinken für Schwyz erstmals seit Einführung des NFA die geforderten Einzahlungen. (Symbolbild Unsplash) Bild: Unsplash
Gute Kunde aus Bern: Provisorische Berechnungen zeigen, dass der Kanton Schwyz im nächsten Jahr deutlich weniger in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) einzahlen muss.

von Daniel Koch

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EVF) hat die Ausgleichszahlungen für den NFA ermittelt und den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Dies teilt das Schwyzer Finanzdepartement mit. Gemäss den provisorischen Berechnungen sinken für Schwyz gegenüber dem Vorjahr erstmals seit Einführung des NFA die geforderten Einzahlungen. Während in diesem Jahr 225,4 Mio. Fr. fällig sind, sollen es 2021 nur noch 204 Mio. Fr. sein. ­Damit ­läge man exakt auf dem Niveau des Jahres 2019, damals zahlte Schwyz 204,4 Mio. Fr. in den NFA-Topf ein.

Mängel wurden korrigiert
Das Finanzdepartement nennt auch Gründe für die positive Entwicklung. Einerseits zeigt sich erstmals der ­Effekt der NFA-Optimierung. «Der Kanton Schwyz hat sich im Rahmen der NFA-Geberkonferenz aktiv für eine Opti­mierung des NFA-Systems eingesetzt. Ein entsprechender Kompromiss der Konferenz der Kantonsregierungen wurde im Jahr 2019 vom Bundesparlament verabschiedet und ist auf den 1. Januar 2020 in Kraft getreten», heisst es in der Medienmitteilung.

Mit der Optimierung des Finanzausgleich­systems auf das Ausgleichsjahr 2020, welches von den Eidgenössischen ­Räten im Sommer 2019 verabschiedet wurde, konnten somit zentrale Mängel korrigiert werden. Zu den Reformelementen gehören unter anderem ein teilweiser Abbau der Überdotation des Ressourcenausgleichs und die ­erhöhte Abgeltung der Zentrumslasten. Mit der Verabschiedung der NFA-Reform konnte ein jahrelanger Streit zwischen den Geber- und Nehmerkantonen beendet werden.

Kanton gut aufgestellt
Nebst der Reform spielen auch die Bemessungsgrundlagen dem Kanton Schwyz in die Hände. Verstärkt wird der Effekt der NFA-Optimierung nämlich durch den Wegfall des Bemessungs­jahres 2014 in der NFA-Daten­basis. Wie das Finanzdepartement erläutert, stützt sich die Berechnung des NFA jeweils auf eine Datengrundlage, die vier bis sechs Jahre in die Vergangenheit reicht.

Im Jahr 2014 erfuhr der Kanton durch massgebende Dividendenausschüttungen ungewöhnlich hohe Steuereinnahmen im Bereich der natürlichen Personen. Mit dem Effekt, dass die NFA-Zahlungen in den Jahren 2018 bis 2020 stark erhöht wurden. Zudem, so das Finanzdepartement, kam im letzten Jahr ein weiterer Einmal­effekt im Bereich einer juristischen Person aus dem Jahr 2016 zum Tragen.

Der Kanton weise neben diesen Einmaleffekten «ein solides und nachhaltiges Substratwachstum» auf. Wie der Bericht «Finanzen 2020» dargelegt ­habe, verfüge Schwyz über wirkungsvolle Instrumente, um finanz- und steuerpolitisch auf Veränderungen der NFA-Zahlungen zu reagieren. Mit den NFA-Optimierungen werde neben der Entlastung des Staatshaushalts auch die Planbarkeit erhöht.

Der Kanton sei somit hinsichtlich des NFA für die Zukunft gut aufgestellt. Die vorgelegten Zahlen der EFV sollen nun noch analysiert und vali­diert werden. Ergeben sich aufgrund der aktuellen Anhörung keine Anpassungen, wird der Bundesrat diese Zahlungen für das Jahr 2021 verfügen.

Redaktion March24/Höfe24
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