Der Chef einer Schalungsfirma aus der March bleibt wegen schwerer Körperverletzung zu einer auf zwei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Er hatte 2019 bei einer wörtlichen Auseinandersetzung einem seiner Mitarbeiter mit einem Winkelschleifer einen Stoss versetzt und diesen dabei am Kopf schwer verletzt. Zu diesem Schluss gelangte nun auch das Bundesgericht, welches das Urteil des Schwyzer Kantonsgerichts bestätigt hat.
Gewalttätiger Chef auch vor Bundesgericht schuldig
Tathergang verdreht
Wie schon vor dem Strafgericht und vor dem Kantonsgericht führte der Verteidiger des heute 42-jährigen Italieners auch vor Bundesgericht eine andere mögliche Variante des Hergangs vor. Nach der Auseinandersetzung mit seinem Chef habe sich der Mitarbeiter ins Spital Lachen begeben, wo er nicht als Schwerverletzter auffiel und fast nicht blutete. Erst nach einem Sturz in einem Behandlungszimmer habe der Mann stark geblutet, und seien seine Werte rapide gesunken, so dass eine Notverlegung in ein anderes Spital nötig wurde. Die schweren Kopfverletzungen seien also nicht auf den Stoss mit dem Winkelschleifer, sondern auf den Sturz im Spital zurückzuführen, weshalb der Chef nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen sei.
Keine Willkür
Auch das Bundesgericht verwarf – wie schon zuvor die beiden Schwyzer Gerichtsinstanzen – diese Variante. Ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich gehe davon aus, dass die schwere Kopfverletzung schon vor dem Sturz im Spital bestanden habe und vom Schlag mit dem Winkelschleifer herrühre. Bereits beim Spitaleintritt habe die äusserlich sichtbare Riss-Quetschwunde an der Schläfe bestanden. Dass die Verletzung erst später so manifest wurde, sei ebenfalls nicht unmöglich und öfter auch eine bekannte Entwicklung des Verlaufs. Indem die Vorinstanzen diese Würdigungen vornahmen, könne ihnen keine Willkür vorgeworfen werden, urteilte das Bundesgericht.