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Kanton
23.03.2022

Ukrainische Flüchtende sollen sich unbedingt registrieren

Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft haben Anspruch auf den Schutzstatus S. Die Abklärung bedingt eine Registrierung.
Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft haben Anspruch auf den Schutzstatus S. Die Abklärung bedingt eine Registrierung. Bild: Keystone
Wer Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufnimmt, muss für die Kosten selber aufkommen, solange diese Personen nicht offiziell registriert sind. Der Kanton Schwyz sucht zudem weitere Unterkünfte.

Der Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine löste eine riesige Fluchtbewegung aus. Auch in die Schweiz zieht es Ukrainerinnen und Ukrainern. Gestern registrierte das Staatssekretariat für Migration (SEM) schweizweit bereits 11 021 Geflüchtete, 4106 davon sind privat untergebracht. Wie viele es noch in die Schweiz ziehen wird, ist ungewiss. Auch wie lange die Geflüchteten hierzulande bleiben werden, ist noch nicht absehbar.

Bereits 34 Personen vermittelt

Den Geflüchteten schlägt eine ungeahnte Welle der Solidarität entgegen – auch aus dem Kanton Schwyz. Bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), die eine Plattform für private Unterbringungen für Geflüchtete aus der Ukraine betreibt, haben sich im Kanton Schwyz bislang 380 Gastfamilien gemeldet, die insgesamt 893 Betten zur Verfügung stellen. 34 Personen konnten bereits von der SFH und ihren Partnerorganisationen aus dem Bundesasylzentrum an Schwyzer Familien vermittelt werden. Diese Zahlen umfassen aber nur die registrierten Flüchtenden.

Dunkelziffer wegen Schengenraum

Laut Markus Blättler, Vorsteher des Schwyzer Amtes für Migration, lässt sich die genaue Zahl privater Unterbringungen im Kanton Schwyz darum erst in rund einem Monat genau erfassen. Denn es gibt eine Dunkelziffer. Im Schengenraum, zu dem auch die Schweiz gehört, dürfen sich Ukrainerinnen und Ukrainer, die über einen biometrischen Pass verfügen, 90 Tage lang visa-frei im Land aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Sie geniessen dieselben Rechte wie Touristinnen und Touristen, haben aber keinen Anspruch auf Nothilfe oder gar Sozialhilfe.

Finanzielles Risiko

Darum birgt die private Unterbringung auch ein gewisses finanzielles Risiko. Denn die Aufnahme nichtregistrierter Geflüchteter aus der Ukraine ist erlaubt, sofern sie unentgeltlich und freiwillig erfolgt. «Wenn Freiwillige nicht registrierte Flüchtende aufnehmen, geht die Unterbringung primär auf Kosten der Freiwilligen», hält Markus Blättler, Vorsteher des Schwyzer Amtes für Migration fest. Darum sei es wichtig, dass Geflüchtete sich umgehend bei der Gemeinde, in der sie untergebracht sind, melden. Nur so hätten sie, falls sie mittellos sind, Zugang zu Nothilfe und einer Krankenversicherung.

Gemeinden erhalten Globalpauschale vom Bund

Personen, die ihre ukrainische Staatsbürgerschaft glaubhaft machen können, haben zudem Anrecht auf den Schutzstatus S. Sobald der Schutzstatus gewährt ist, dürfen sie sich eine Arbeitsstelle suchen und haben auch Anspruch auf Sozialhilfe – sofern nötig. Diese geht laut Blättler zulasten der Gemeinden und übernimmt auch die Kosten für die Unterbringung und die Krankenversicherung. Die Kantone erhalten eine Globalpauschale, die sie vom Bund pro Geflüchteten erhalten.

Kanton benötigt weitere Plätze

Auch Flüchtende, die in einem der beiden Durchgangszentren des Kantons in Biberbrugg und Morschach landen, finden am Ende Aufnahme in einer Gemeinde. Allerdings sind diese Zentren mittlerweile vollständig belegt. Darum benötigt der Kanton in den nächsten Wochen zusätzliche Plätze für die vorübergehende Unterbringung der Schutzsuchenden. «Wir versuchen rund 300 bis 400 separate Plätze einzurichten», so Blättler. Denn auch die Möglichkeiten zur privaten Unterbringung gingen zur Neige.

Private Ferienlagerhäuser oder Pfadiheime wären dazu geeignet. Sie müssten aber mindestens für ein paar Monate zur Verfügung stehen.

Franziska Kohler, Redaktion March24 & Höfe24