Der Bundesrat will den Schutzstatus S für flüchtende Ukrainerinnen und Ukrainer aktivieren, um das Asylwesen zu entlasten. Der Schutzstatus gibt ihnen ein Aufenthaltsrecht von mindestens einem Jahr, ohne dass sie dafür ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Die Kantone würden dann während der Zeit der Schutzgewährung eine Pauschale vom Bund erhalten. Nach spätestens fünf Jahren würden die Schutzbedürftigen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Es wäre das erste Mal, dass der Schutzstatus S in der Schweiz zur Anwendung käme. In der EU wurde dieser bereits am 3. März beschlossen. Der Bundesrat will die Regelung nun analog zu der in der EU ausgestalten. Diese Woche konsultierte der Bundesrat die Kantone, Hilfswerke und den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), welche sich zu den einzelnen Punkten der Regelung äusserten.
Status soll sich nur auf Kernfamilie erstrecken
Regierungsrat Andreas Barraud sprach sich gestern für den Schutzstatus aus. In seiner Stellungnahme äusserte er sich als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements zu verschiedenen Punkten, die am Freitag diskutiert werden. So will der Schwyzer Regierungsrat nicht, dass der S-Status auf Personen ausserhalb der Kernfamilie ausgedehnt wird. «Diese haben die Möglichkeit, ein eigenständiges Gesuch einzureichen.» Eine Rückkehr in den ursprünglichen Herkunftsstaat müsse für bestimmte Personengruppen «zeitnah und vertieft geprüft» werden.
Regierungsrat gegen Wartefrist bei Erwerbstätigkeit
Beim Thema der Erwerbstätigkeit und Selbstständigkeit steht der Regierungsrat einer Wartefrist kritisch gegenüber. «Eine amtlich auferlegte, generelle Wartezeit widerspräche der Zielsetzung einer möglichst schnellen, finanziellen Unabhängigkeit», so die Begründung. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssten geprüft werden. Auch bei der selbstständigen Erwerbstätigkeit sei eine kürzere Wartefrist – der Regierungsrat schlägt ein Jahr vor – angemessen.
Für eine schnell Integration
Die Reisefähigkeit der Flüchtenden wird unterstützt. Alles andere wäre mit einem Mehraufwand verbunden, heisst es. «Ausserdem senken verwandtschaftliche Kontakte die Gesundheitskosten erheblich.» Die Integrationspauschale muss nach Ansicht des Schwyzer Regierungsrats früher als erst nach fünf Jahren gewährt werden. Auch hier schlägt er ein Jahr vor. «Zeichnet sich ab, dass diese Personen längerfristig in der Schweiz verbleiben, hat die Schweiz ein Interesse daran, dass sie eine Landessprache erlernen und bei uns im Erwerbsleben Fuss fassen können», lautet die Argumentation.