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Kanton
01.01.2022

Altersbegrenzung für Tabakware nun auch im Kanton Schwyz

Im Kanton Schwyz gibt es keine offizielle Altersbegrenzung für den Erwerb Tabakware.
Im Kanton Schwyz gibt es keine offizielle Altersbegrenzung für den Erwerb Tabakware. Bild: Keystone
Als einer der letzten Kantone zieht nun auch Schwyz nach und verhängt eine Altersbegrenzung auf Tabakware.

Theoretisch kommen im Kanton Schwyz auch Kinder problemlos an Tabakware, denn: Es herrscht hier keine Altersgrenze für den Verkauf von Zigaretten & Co.

Dies soll sich aber bald ändern. Unabhängig davon, ob bei der Abstimmung die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» oder oder Gegenvorschlag angenommen wird, kommt es zu einer national einheitlichen Lösung – und diese besagt: Kein Verkauf von Tabakware an unter 18-Jährige.

Altersgrenze 18 abgeblockt

Neben dem Kanton Schwyz ist Appenzell Innerrhoden der einzige Kanton, in dem Minderjährigen offiziell keine Hürden beim Kauf von Tabakprodukten gestellt werden. Auch was die Werbung dieser Produkte betrifft, so gelten für diese keine kantonalen Einschränkungen. 

2017 begrüsste die Schwyzer Regierung zwar eine schweizweit einheitliche Altersgrenze für die Abgabe von Tabakprodukten, befand die vorgeschlagene Altersgrenze von 18 Jahren allerdings als «unverhältnismässig». So sollten die Produkte ab 16 Jahre erhältlich sein, «analog der Altersbeschränkung für vergorene alkoholische Getränke». 

Erika Unternährer, Redaktion March24 & Höfe24