Dem früheren Logistik-Chef der Schwyzer Kantonspolizei wird vorgeworfen, im Darknet Waffen angeboten und verkauft zu haben. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf jedoch, weshalb es zu einem Berufungsprozess kam, der heute in Bellinzona am Bundesstrafgericht begonnen hat.
Angeklagter widerspricht Zeugenaussage
Der 59-jährige Angeklagte wurde von einem Deutschen schwer belastet. Dieser wurde in Konstanz (D) wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt.
Den getätigten Aussagen des deutschen Zeugen widersprach der angeklagte Logistik-Chef. Der Zeuge hatte ausgesagt, dass dieser zahlreiche Male zum Angeklagten gegangen sei, um Geschäfte zu machen.
Der deutsche Mann sei zwei oder drei Mal kurz zu Besuch gewesen. Bei diesen Gelegenheiten habe der Angeklagte ihm seine Waffensammlung gezeigt. Waffen habe er dem Deutschen nie verkauft. Und schon gar nicht hätten sie gemeinsam Waffen-Deals abgewickelt.
Waffen über Arbeitgeberin bestellt
Die Bundesanwaltschaft wirft dem heute 59-Jährigen vor, zahlreiche Waffen im Darknet angeboten und zehn Stück inklusive Munition tatsächlich verkauft zu haben.
Ausserdem soll der frühere Logistik-Chef der Kapo Schwyz in den Jahren 2009 bis 2017 Munition und Material im Wert von 180'000 Franken über seine Arbeitgeberin bestellt, jedoch für sich behalten haben.
Teilbedingte Strafe
Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten im April vergangenen Jahres zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Davon sollen acht Monate vollzogen werden. Ausserdem verhängte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken.
Es befand ihn der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, der qualifizierten Veruntreuung, der Urkundenfälschung, der ungetreuen Amtsführung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses für schuldig – alles mehrfach begangen.
48 Monate vs. Geldstrafe
Die BA hatte ein Freiheitsstrafe von 48 Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken beantragt.
Der 59-Jährige gab zu, Munition für sich persönlich bestellt zu haben. Den Wert derselben bezifferte er auf rund 40'000 Franken. Den von der Kapo geltend gemachte Schaden von 180'000 Franken bezeichnete er als viel zu hoch.