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Kanton
29.12.2021

Querulanten-Fall muss neu beurteilt werden: Sicherheitshaft trotzdem verlängert

Bild: zvg
Das Kantonsgericht erachtet das Gefährdungspotenzial, das vom 48-jährigen Beschuldigten ausgeht, als noch zu hoch ein.

Der 48-jährige Ausserschwyzer, der sich seit über zehn Jahren von den Behörden unverstanden und schikaniert fühlt, war vom Strafgericht im Sommer wegen Schreckung der Bevölkerung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und zu einer stationären Massnahme in einer geschlossenen Anstalt verurteilt worden.

Selbstjustiz und ein angedrohtes Attentat

Der Mann hatte in mehreren Briefen, Mails und Telefonaten an Schwyzer Behörden- und Justizmitgliedern Selbstjustiz gerechtfertigt, ein Attentat à la Leibacher angedroht (dieser hatte vor 20 Jahren im Zuger Kantonsrat 14 Politiker erschossen) sowie sogar eine Zeitlimite für die Umsetzung seiner Androhungen gesetzt (wir berichteten darüber).

Anklageschrift mit Tatbeständen ergänzt

Das vom Beschuldigten und von der Staatsanwaltschaft angerufene Kantonsgericht hat nun das Urteil des Strafgerichts aufgehoben, da der Tatbestand der Schreckung der Bevölkerung nicht erfüllt sei. Das Gericht stützte sich auf einen Leitentscheid des Bundesgerichts. Nach Meinung des Gerichts träfen im konkreten Fall eher die Tatbestände der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Nötigung zu. Diese Tatbestände seien aber in der bestehenden Anklageschrift nicht angeklagt. Deshalb erhielt die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, eine neue Anklageschrift einzureichen. Der Staatsanwalt hat die bestehende Anklage nun mit den Tatbeständen der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der mehrfachen Nötigung ergänzt.

Das Kantonsgericht hat nun beschlossen, den Fall an das Strafgericht zur neuen Beurteilung zurückzuweisen, da der schwerwiegende Verfahrensmangel nicht im Berufungsverfahren geheilt werden könne.

Sicherheitshaft bis 11. Februar verlängert

Das Kantonsgericht entschied in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil auch über die Frage, ob der Beschuldigte, der sich seit rund einem Jahr in Sicherheitshaft befindet, aus der Haft entlassen werden sollte, wie das die Verteidigerin gefordert hatte. Bei seinen Überlegungen berücksichtigte das Gericht die Aussagen zweier Psychiater. Der eine bezeichnete seinen Patienten als «eher nicht gefährlich», der andere sprach von einem hohen Rückfallrisiko bei einer Entlassung.

Das Kantonsgericht beschloss, die Sicherheitshaft für den Beschuldigten bis zum 11. Februar zu verlängern. Auch wenn in den letzten Therapiesitzungen eine gewisse Einsicht beim Beschuldigten erzielt werden konnte, sei noch «von einer bestehenden Ausführungsgefahr auszugehen», die insbesondere aufgrund der Schwere der angedrohten Taten eine Aufrechterhaltung der Sicherheitshaft rechtfertige.

Verhältnismässigkeit einer allfälligen Haftverlängerung

Angesichts der auch mit der neuen Anklageschrift möglicherweise zu erwartenden Strafe drohe noch keine Überhaft. Das Strafgericht werde das Verfahren beförderlich zu behandeln haben und habe bei der Prüfung einer weiteren allfälligen Haftverlängerung der Frage der Verhältnismässigkeit auch in zeitlicher Hinsicht besonders Rechnung zu tragen.

Ruggero Vercellone, Freier Mitarbeiter March24 & Höfe24