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Kanton
23.12.2021
23.12.2021 16:24 Uhr

«Fall Ehrler» ans Kantonsgericht zurückgeschickt

«Unverhältnismässig streng» sagt das Bundesgericht zum Kantonsgerichtsurteil im «Fall Hansueli Ehrler».
«Unverhältnismässig streng» sagt das Bundesgericht zum Kantonsgerichtsurteil im «Fall Hansueli Ehrler». Bild: Keystone
Die vom Kantonsgericht verhängte Strafe gegen den ehemaligen Schwyzer Sportamt-Chef Hansueli Ehrler sei «unverhältnismässig streng», urteilt das Bundesgericht. Es heisst seine Beschwerde teilweise gut und schickt den Fall zurück ans Kantonsgericht.

Der «Fall Ehrler» ist nicht nur langjährig, sondern auch weit verzweigt. Hansueli Ehrler war der Leiter des Schwyzer Sportamts. In dieser Funktion sass er im Vorstand des Sportverbands des Kantons Schwyz (SKS) und war Geschäftsstellenleiter der Sport-Toto-Kommission (STK).

Gleichzeitig war er offizieller kantonaler Koordinator Nachwuchsförderung. In Zusammenhang mit Sportfördergeldern kam es zu Ungereimtheiten, was Untersuchungen nach sich zog und letztlich zu einer Strafanzeige gegen Ehrler führte. Er wurde unter anderem der ungetreuen Geschäftsbesorgung beschuldigt. Dabei wurde auch bekannt, dass Gelder für private Zwecke verwendet worden waren.

Zuerst Freispruch, dann Schuldspruch

In erster Instanz sprach ihn jedoch das Schwyzer Strafgericht frei. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter ans Kantonsgericht, das dann zu einem Schuldspruch kam. Ehrler wurde der ungetreuen Amtsführung schuldig gesprochen. Dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Franken. Dieses Urteil wiederum zog Ehrler ans Bundesgericht weiter, das dieser Tage entschieden hat.

Kein Freispruch, aber zu hohe Strafe

Zwar sprechen die höchsten Schweizer Richter den ehemaligen Sportamt-Chef nicht frei, kommen aber dennoch zum Schluss, dass die vom Kantonsgericht ausgesprochene Strafe «unverhältnismässig streng» sei. Entgegen dem Kantonsgericht geht das Bundesgericht von einem eher leichten Verschulden aus. Das Tatverschulden in Bezug auf die reglementswidrige Sportförderung erscheine in einem «deutlich milderen Licht». Bezüglich der privaten Bezüge sei zu berücksichtigen, dass Ehrler für seinen Aufwand für den Sportverband SKS «in einem gewissen Umfang wohl hätte entschädigt werden können».

Alles in allem heisst das Bundesgericht Ehrlers Beschwerde teilweise gut, hebt das Urteil des Kantonsgerichts Schwyz auf und schickt den ganzen Fall zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück, so dass also das Kantonsgericht den «Fall Ehrler» erneut beurteilen muss.

Stefan Grüter, Redaktion March24 & Höfe24