Der junge Arbeitslose wollte es sich wohl trotz Geldmangels gut gehen lassen. Im Juni dieses Jahres verbrachte er vier Nächte in einem Schwyzer Hotel und gönnte sich dort auch ein Abendessen. Die Kosten dafür liess er sich auf seine Zimmer-Rechnung schreiben. Am Tag seiner Abreise beglich er die Rechnung von total 300 Franken jedoch nicht und fuhr nach Hause. Daraufhin erhielt er eine Mahnung, die er ignorierte.
Hofladen bestohlen
Besonders dreist aber war, dass er aus einem Hofladen Esswaren und Getränke im Wert von 140 Franken stahl. Dies ebenfalls in diesem Sommer. Mitte Juli klaute er am späten Abend ein Mountainbike am Bahnhof. Damit fuhr er ebenfalls zu besagtem Hofladen, wo ihn die Polizei überführen konnte.
Termine ignoriert
Auf dem Strafbefehl sind auch mehrmaliges Benützen öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrausweis und mehrfacher Ungehorsam im Betreibungs- und Konkursverfahren aufgelistet.
So hat der damals 20-Jährige die Vorladung beim Betreibungsamt zur Auskunft zu den Vermögens- und Erwerbsverhältnissen für eine Pfändung ignoriert und erschien mehrmals nicht an festgelegten Terminen. Im November 2020 wurde er schliesslich von der Polizei zum Betreibungsamt gebracht.
Busse oder Ersatzfreiheitsstrafe
Der 21-Jährige muss eine Busse von 1000 Franken bezahlen, sonst droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen. Ebenfalls bezahlen muss er die Verfahrenskosten von 2580 Franken. Die Strafe fiel so gering aus, da es sich um geringfügigen Diebstahl und geringfügige Zechprellerei handelt.
Die Zivilforderung der Eisenbahngesellschaft hat er inzwischen vollständig anerkannt. Für die Forderung des Hotels und des Hofladen-Besitzers wird auf den Zivilweg verwiesen.