Entschädigungen in Form von Darlehen oder Bürgschaften fristeten ein Schattendasein. 15 Kantone, darunter Schwyz, sahen im Winter 2020/21 vom Gebrauch von Darlehen und Bürgschaften ab – abgesehen von Start-up-Bürgschaften.
Härtefallentschädigung ab Jahresumsatz von 5 Mio. Franken
Für Firmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Mio. Franken übernahm der Bund ab März 2021 die Finanzierung der Härtefallentschädigung zu 100 Prozent.
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 5 Mio. Franken übernahm er 70 Prozent der Härtefallentschädigung, der Rest entfiel auf die Kantone.
95,2 Mio. Franken für Härtefälle im Kanton Schwyz
Damit geriet die Darlehensoption weiter ins Hintertreffen. «Bis Anfang November 2021 zahlten die Kantone Afp-Beiträge im Umfang von knapp 4 Mrd. Franken aus», so die Studie.
Im Kanton Schwyz verschlang das Härtefallprogramm insgesamt 95,2 Mio. Franken. Davon wurden 78 Mio. Franken durch den Bund und 17,2 Mio. Franken durch den Kanton finanziert.