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Kanton
07.12.2021

Für die Maskentragpflicht gelten die Bestimmungen des Bundes

Bild: migros-impuls.ch
Bundesrecht schlägt Kantonsrecht. Ab morgen gelten im Kanton Schwyz bezüglich Maskentragpflicht an Veranstaltungen in Innenräumen sowie Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen nur noch die Bestimmungen des Bundes.

Der Schwyzer Regierungsrat hebt die kantonalen Bestimmungen betreffend generelle Maskentragpflicht an Veranstaltungen in Innenräumen sowie Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen auf. Dies bedeutet aber nicht, dass die Maskentragpflicht aufgehoben wird. Es gelten aber diesbezüglich nur noch die Bestimmungen des Bundes.

Der Bundesrat hat am Montag eine generelle Maskentragepflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und an Veranstaltungen in Innenräumen sowie weitere Verschärfungen in Kraft gesetzt. Der Regierungsrat hat deshalb die kantonalen Bestimmungen zur Maskentragepflicht auf die neuen Bestimmungen des Bundesrates angepasst, indem er die eigenen kantonalen Bestimmungen betreffend die Maskentragepflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und an Veranstaltungen ab morgen, 8. Dezember, aufhebt. Es gilt betreffend Maskentragpflicht ausschliesslich Bundesrecht. Unter dem Direktlink gelangt man auf die Website zu den kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Die Massnahmen des Bundes sind unter diesem Link ersichtlich.

Redaktion March 24 und Höfe 24