Eine junge Frau aus der March trat diese Woche zusammen mit ihrem Anwalt vor Gericht als Beschwerdeführerin gegen ein Gerichtsurteil an. Die Gegenparteien: Ihre Wohngemeinde, der Regierungsrat, das Amt für Raumentwicklung, das Amt für Landwirtschaft und ein Ehepaar aus der Nachbarschaft. In der Sache ging es ursprünglich um je eine erteilte und eine nachträglich eingereichte Baubewilligung, Pferdeboxen, einen Allwetterplatz, Fruchtfolgeflächen, Pachtverträge und schliesslich ein Nutzungsverbot der Pferdeboxen.
Von drei auf sechs Pferdeboxen aufgestockt
2003 war die Welt noch in Ordnung. Die junge Frau liebte Pferde, holte bei der Gemeinde eine Baubewilligung für drei Pferdeboxen ein und begann auf dem Bauernhof ihres Vaters, Fohlen aufzuziehen.
Drei Jahre später wurde von der Gemeinde eine Bauabnahme vorgenommen, worin sechs Pferdeboxen vermerkt wurden, und die Frau lebte fortan in der Annahme, der aktuelle Zustand des Betriebs sei legal. Ebenfalls 2006 übernahm sie den Hof als Betriebsleiterin. Die Milchkühe wurden von Pferden, Schafen, Ziegen, Schweinen und später Legehennen abgelöst.