Der Kanton Zürich sagt deutlich ja zum ökologischen Heizungsersatz. Damit dürfte sich der ökologische Heizungsersatz in den nächsten Jahren beschleunigen.
Soll Ausnahmen geben
Das neue Energiegesetz verlangt, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch CO2-neutrale Heizsysteme ersetzt werden. Im Vordergrund stehen dabei Wärmepumpen und Fernwärme, doch Biogas ist ebenfalls zulässig. Ausnahmen gibt es für Häuser, in denen der Heizungsersatz unverhältnismässig aufwändig wäre oder für Hauseigentümer zu teuer käme. Im Falle einer absehbaren Kostensteigerung von mindestens fünf Prozent über die gesamte Lebensdauer der Heizungen kann auf den ökologischen Heizungsersatz verzichtet werden.
Bei Neubauten verlangt das Gesetz von vornherein den Einbau CO2-neutraler Heizungen; zudem müssen Neubauten einen Teil ihrer benötigten Energie selbst erzeugen, etwa mit Solaranlagen.